Anbau einer Physiotherapie-Praxis an eine bestehende Scheune auf Fl.Nr. 142, Gemarkung Kneiting (Zur Alten Mühle, Kneiting)


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Bauausschuss, 20.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 20.06.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits mit einer Bauvoranfrage zu diesem Vorhaben in seiner Sitzung vom 16.11.2023 und beschloss, dieser sein Einvernehmen zu erteilen. Zwischenzeitlich wurde der beantragte Vorbescheid (S43-2023-1347 vom 13.05.2024) mit folgenden Nebenbestimmungen erteilt:

Auflagen des Bauamtes:
  1. Das Vorhaben ist nach dem beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen amtlichen Lageplan zu situieren.
  2. Für das Vorhaben ist im Baugenehmigungsverfahren ein naturschutzfachlicher Ausgleich, z.B. eine Eingrünung nachzuweisen. Der Ausgleich ist vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg (Fachkraft für Naturschutz) abzusprechen.
  3. Das Gebäude ist in Bauweise E zu errichten. Als Dachform ist ein Flachdach (begrünt) zu wählen. Das Gebäude ist in Holzkonstruktion mit Holzverschalung zu errichten.
  4. Die erforderlichen Abstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
  5. Die Stellplätze sind nach Garagenstellplatzverordnung zu planen und zu erstellen.

Auflagen der fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft:
  1. Die Abwasserbeseitigung und die Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers von den Dach- und befestigen Flächen ist anhand eines Entwässerungsplanes bzw. einer Erläuterung aufzuzeigen.
  2. Weiteren ist aufzuzeigen, ob mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird.

Zum Antrag auf Baugenehmigung vom 11.06.2024:
Der nun vorgelegte Antrag auf Baugenehmigung beinhaltet den Anbau einer Physiotherapiepraxis in den Ausmaßen 5,23/7,45 x 10,06 m mit einem begrünten Flachdach. Mit Schreiben vom 11.06.2024 zum Bauantrag wurde erklärt, dass der erforderliche Entwässerungsplan und der Freianlagenplan bereits beauftragt wurden und nach Vorlage nachgereicht werden.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Gemeindeverbindungsstraße „Zur Alten Mühle“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind durch die jeweiligen Hauptleitungen gesichert, die erforderlichen Anschlüsse sind noch zu erstellen.

Stellplatzbedarf:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung in Verbindung mit der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) ist für das Vorhaben ein Stellplatzbedarf von 2 Stellplätzen für die gewerbliche Einheit (§ 20 Satz 2 GaStellV i.V.m. Anlage Nr. 2.1 zur GaStellV = 1 Stellplatz je 40 m² NF) zu führen. Aus den vorgelegten Unterlagen ist die Situierung der Stellplätze nicht ersichtlich, dies ist bis zur Inbetriebnahme nachzuweisen.

Abstandsflächen:
Der geforderte Abstandsflächenplan wurde beigefügt, ist aus Sicht der Gemeinde aber nicht stimmig, da es keine ½-Regelung mehr im Abstandsflächenrecht gibt. Dies ist jedoch für die Genehmigung nicht relevant, da sich die angrenzende Fläche Fl.Nr. 119, Gemarkung Kneiting (Weg, Grünfläche) im Eigentum der Gemeinde befindet (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO).

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes ist der Stellplatznachweis und ein Entwässerungsplan (2-fach) gemäß der Entwässerungssatzung der Gemeinde Pettendorf nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.07.2024 19:20 Uhr