Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan "Am Riedfeld" in Eibrunn;
a) Beratung und ggfs. Beschlussfassung über die durchgeführte Reparaturregelung gemäß § 215a Abs. 3 BauGB und
b) erneuter Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Gemeinderat, 10.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
zu a):
Die Gemeinde Pettendorf hat mit Bekanntmachung vom 20.08.2024 auf die vorliegende umweltrechtliche Vorprüfung (Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 215a BauGB) in Bezug auf den Bebauungsplan „Am Riedfeld“ in Eibrunn hingewiesen und den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 06.07.2023 mit der Begründung erneut in der Zeit vom 28.08.2024 bis einschließlich 30.09.2024 öffentlich ausgelegt. Des Weiteren wurde die rügende Fachstelle, der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. (LBV), mit Schreiben vom 29.08.2024 über den aktuellen Sachstand informiert. Im besagten Auslegungszeitraum gingen keine weiteren Bedenken und Anregungen mehr ein.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Durchführung der Auslegung zur Kenntnis. Es sind keine weiteren Veranlassungen mehr gegeben.
14 : 0 Stimmen
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat ist besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
zu b) Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Am Riedfeld“ in Eibrunn mit Begründung in der Fassung vom 06.07.2023 erneut als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.11.2024 10:03 Uhr