Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan "Schwetzendorf II"; Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Gemeinderat, 10.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 10.10.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt und die Schwierigkeiten vieler Bauherren bei der Finanzierung ihres Eigenheims hat den Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 1276, Gemarkung Pettendorf, dazu bewogen, die aktuelle Planung auf den Prüfstand zu stellen und Kosteneinsparungen in die Planung einfließen zu lassen. 

Die bisherige Planung sieht auf den Parzellen 1 – 3 eine Bebauung mit unterkellerten Doppelhäusern vor. Nun wird eine nichtunterkellerte Kettenhausbebauung gemäß angehängter Planskizzen präferiert. Die Planung ist sowohl mit dem ehemaligen Grundstückseigentümer und Bauherrn der Doppelhaushälfte auf der Parzelle 3 B und dem Landratsamt Regensburg besprochen. Von deren Seite bestehen keine Einwände, es bedarf jedoch einer Überarbeitung des Bebauungsplans mit Beteiligung der Gemeinde und der entsprechenden Fachstellen.

Stellungnahme Bauamt:
Im Bebauungsplan, in Kraft getreten am 21.12.2018, sind auf den Parzellen 1 bis 3 folgende Festsetzungen getroffen bzw. wurden bisher schon folgende Abweichungen/Befreiungen zugelassen:


Bebauungsplan
Genehmigung
Parzelle 1
Doppelhaushälfte (1 WE)
Freistellung Doppelhaushälfte
Parzelle 2
Doppelhaushälfte (1 WE)
Freistellung Doppelhaushälfte
Parzelle 3
Einzelhaus (2 WE)
Baugenehmigung Doppelhaus (A+B)
Parzelle 4
Einzelhaus (2 WE) + Einzelhaus (3 WE)
noch kein Genehmigungsverfahren
Parzelle 5
Einzelhaus (2 WE)
Baugenehmigung Doppelhaus (A+B)

Mit Mail vom 02.10.2024 wurde vom Antragsteller noch eine weitere Planänderung vorgelegt, die u.a. die Anordnung der Stellplätze auf den Parzellen 4 und 5, die Verlängerung des Wendehammers nach Osten beinhaltet und die Fläche der Buswartehalle. Die neue Anordnung schafft eindeutigere Zuordnungen der Stellplätze zu den Wohnhäusern und bessere Nutzung der Grundstücke.

Es wird um Klärung in der Sitzung am 10.10.2024 gebeten, ob die geplanten Änderungen im Rahmen der geplanten Änderung des B-Plans aus Sicht der Gemeinde möglich sind. Die Kostenübernahme für die Änderung des B-Plans wird vom Antragsteller in Aussicht gestellt.

Stellungnahme Verwaltung:
Auf Grund der Vielzahl der gewünschten Änderungen und der Planungssicherheit künftiger Eigentümer ist es sinnhaft, den vollständigen Bebauungsplan zu überarbeiten. Eine stückweise Zulassung von Änderungen ist hier nicht zielführend. Auch unter dem Aspekt, dass die o.g. Genehmigungen auf den Parzellen alle aus dem Jahr 2021 stammen und daher auch nur noch bedingt gültig sind, ist eine umfangreiche Änderung zwingend erforderlich.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat gibt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes statt und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Schritte (Kostenübernahme durch städtebaulichen Vertrag, Einleitung des Verfahrens nach dem BauGB) einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.11.2024 10:03 Uhr