Ausgangslage
Mit Schreiben vom 19.09.2024 (Eingang 27.09.2024) wurde ein Bürgerantrag bei der Gemeinde Pettendorf eingereicht, der die „Beschlussfassung über die Fortführung des Bauleitplanverfahrens Reifenthal Nord II auf Basis der angepassten Planungen des Architekturbüros Gebauer und Wittmann-Architekten, Regensburg“ zum Inhalt hat. Zu Grunde gelegt wurde dem ein neuer Planentwurf (siehe Anlage).
Der Bürgerantrag wurde im Oktober von der Verwaltung hinsichtlich seiner formellen und materiellen Zulässigkeit geprüft. Der Antrag ist auf Grundlage des Art. 18b Abs. 1 bis 3 GO geprüft worden:
Die Verwaltung hat am 18.10.2024 die abschließende Feststellung über die Zulässigkeit getroffen, da alle Kriterien erfüllt sind.
Da über die Zulässigkeit des Antrages nicht fristkonform innerhalb des regulären Sitzungsturnus des Gemeinderats der Gemeinde Pettendorf vom Gemeinderat entschieden werden konnte, erfolgte die Feststellung des Ergebnisses und die Mitteilung an den Vertretungsberechtigten auf Grund von Art. 37 Abs 3 GO durch den Ersten Bürgermeister. Eine Sondersitzung konnte aus organisatorischen Gründen nicht einberufen werden. Die Antragssteller wurden über die Zulässigkeit am 18.10.2024 formlos in Kenntnis gesetzt.
Der Gemeinderat wurde nach Art. 37 Abs. 3, Satz 2 GO über das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung unter „Anfragen und Bekanntgaben“ in der Sitzung am 07.11.2024 informiert. Diese Vorgehensweise wurde den Antragstellern zusätzlich schriftlich mitgeteilt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Pettendorf hatte mit der ursprünglichen Planung zum Projekt „Reifenthal Nord II“ die Realisierung von Flächen für einen Nahversorger (Lebensmitteleinzelhandel), die Errichtung von seniorengerechten Wohnangeboten, die Errichtung eines Teilstückes der geplanten Umgehungsstraße und der Schaffung von Bauland für Einfamilien- und Doppelhäusern vorgesehen. Auf Grundlage der kontroversen Diskussionen im Vorfeld wurde vom Gemeinderat entschieden, die weitere Umsetzung der Planvorstellungen vom Ergebnis eines Bürgerentscheides abhängig zu machen. Das Ratsbegehren wurde am 22.05.2022 durchgeführt, eine Mehrheit der Wählerinnen und Wähler hat sich gegen die Bauleitplanung entschieden.
Dies hat aber nur eine zeitlich begrenzte Bindungswirkung.
Ein Antrag vom 29.06.2022 der Fraktionen UwB Pettendorf, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD zur
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 03.02.2022 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Fl.Nrn. 1266, 1266/2, 1266/3 (T.), 1266/5, 1266/8, 1270 (T.) zur Planung Reifenthal Nord II fand nicht die erforderliche Mehrheit.
Ein weiterer Antrag der UwB vom 24.1.2023 auf Zurückstellung von weiteren Planungskonzepten für das Planungsgebiet Reifenthal Nord II wurde in der öffentlichen Sitzung vom 2.3.2023 ausführlich diskutiert, der Antrag 1:13 Stimmen abgelehnt.
Bereits hier wurde die Einschätzung des Gemeinderates deutlich:
Auch besteht innerhalb des Gemeinderates einstimmiger Konsens über die weitere Vorgehensweise, die auch klar die Aussage hat, dass der Entscheidungsprozess zum Seniorenforum erst zu einem Ergebnis geführt wird und erst dann weitere Entscheidungen getroffen werden. Dies wurde wiederholt vom Bürgermeister im Seniorenforum, in den Bürgerversammlungen, im Umweltforum und zuletzt im Workshop der Akteure kommuniziert.
Im Gemeinderat wurde nach mehrfacher Diskussion und der aufwendigen Erarbeitung von möglichen Lösungsansätzen entschieden, für das Seniorenwohnen am Hauptort Pettendorf Möglichkeiten zu realisieren. Gleichzeitig wurden die Überlegungen zur Ansiedlung eines Supermarktes in Reifenthal vorerst zurückgestellt, insbesondere um den Erfolg und den dauerhaften Bestand des PettenDorfladens längerfristig „erproben“ zu können.
An dieser grundsätzlichen Haltung hat sich aus Sicht des Bürgermeisters nichts geändert. Die Fläche insgesamt eignet sich auch zukünftig für eine städtebauliche Entwicklung. Dies wurde auch im Rahmen des ursprünglichen Verfahrens mit den Fachbehörden abgeklärt. Sie entspricht auch den Aussagen im Leitbild, städtebauliche Entwicklungen vornehmlich entlang der Achse Pettendorf Reifenthal- Kneiting anzusiedeln.
Grundsätzlich ist also die Entwicklung der Fläche zukünftig weiterhin vorstellbar.
Eine aktuell notwendige Entwicklung wird derzeit aus folgenden Gründen nicht gesehen:
Derzeit befindet sich die Gemeinde Pettendorf in Gesprächen mit Grundstückseigentümern in Pettendorf, die ihre Grundstücke u. U. an die Gemeinde Pettendorf veräußern würden und die sich voraussichtlich auch für das „Seniorenwohnen“ nutzen lassen. Dieser Prozess befindet sich in Abklärung mit den Fachstellen und wird jedoch noch längere Zeit beanspruchen, so dass man noch nicht von einer tragfähigen Sicherstellung des Seniorenwohnens in Pettendorf sprechen kann.
Insbesondere sind nach den vorbereitenden Abklärungen
- Finanzierbare Erwerbsoptionen zu sichern
- Konkrete Interessenten für Entwicklung (Investoren) und Betrieb (Träger)
zu finden.
- Supermarkt/ Nahversorgung:
die Entwicklung im PettenDorfladen ist grundsätzlich positiv, auch wenn mittelfristige Risiken nie auszuschließen sind. Dies wird dem Gemeinderat vierteljährlich aus dem Geschäftsbericht erläutert.
Somit ist aktuell die Nahversorgung als gesichert zu betrachten.
Die Gemeinde Pettendorf stellt momentan mit den Baugebieten
- Solner Breite III
- An der Hauptstraße
- Schwetzendorf II
- Schwetzendorf Auberg
- Am Riedfeld
- Zur Alten Mühle I und II
ausreichend Wohnbauflächen zur Verfügung. Diese sollten sich zumindest in größeren Teilen in der Umsetzung befinden oder abgeschlossen sein, ehe weitere Bedarfe erforderlich werden. Zudem war die Wohnfläche im Gebiet Reifenthal Nord II v.a. auch für die Erfüllung des Anbindegebots erforderlich.
Der Bürgerantrag enthält auch einen konkreten Planungsvorschlag als Basis weiterer Entwicklungen:
Der neue Planentwurf (Konzeptstudie) der dem Bürgerantrag zugrunde liegt, sieht
eine Gesamtfläche von 32.580 m², aufgeteilt in
- 5.950 m² Flächen für einen Lebensmittelvollsortimenter
- 6.750 m² Flächen für das Seniorenwohnen
- ein Wohngebiet, dass mit 12.800 m² festgesetzt werden soll, beispielsweise 11 Einzelhäuser und 13 Doppel- und Reihenhäuser vorgesehen.
- eine neu zu schaffende Ringstraße mit 2.650 m²
- Sowie eine Erweiterungsfläche von 4.400 m²
Diese Planung unterscheidet sich von der bisherigen Beschusslage durch:
- Eine insgesamt um ca. 0,8 ha reduzierte Fläche
- Die Situierung des Supermarktes: auch wenn nach Aussagen des Entwurfsverfassers der Marktbetreiber diese Variante für akzeptabel hält, hätte dies zur Folge, dass auch überörtlicher Verkehr ausschließlich über die Pettendorferstraße geführt würde. Dies kann zu einer erheblichen Erhöhung des innerörtlichen Verkehrs führen, was ursprünglich ausdrücklich nicht gewollt war.
- den Wegfall des Teilbereiches der Ortsumgehungstraße mit direkter Anbindung an die R 39. Das Verkehrsaufkommen in der Pettendorferstraße liegt bei durchschnittlich 1.800 Kfz/die und würde hier deutlich reduziert werden können.