Neubau eines Bungalows mit Einliegerwohnung und Garagengebäude mit Einliegerwohnung auf Fl.Nrn. 1467 Tfl. u. 1462 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Bergweg, Schwetzendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Bauausschuss, 23.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Bauausschuss 23.01.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 21.03.2024 mit einer Bauvoranfrage über den Neubau eines Bungalows mit Garagengebäude auf Fl.Nr. 1467 Tfl., Gemarkung Pettendorf. Damals erteilte der Bauausschuss dem Vorhaben grundsätzlich sein Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt, d.h. mit einem Satteldach ausgeführt wird. Auf den Sachverhalt (siehe Anlage RIS) wird hingewiesen.

Das Landratsamt Regensburg hat den beantragten Vorbescheid mit der Nr. S 43-2024-0225 vom 25.10.2024 unter folgenden Auflagen erteilt:

  1. Das Vorhaben ist nach dem beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen amtlichen Lageplan zu situieren und nach den mit Prüfvermerk versehenen Skizzen und Darstellungen zu planen, jedoch ist die Dachneigung auf etwa 25° anzuheben.
  2. Für das Vorhaben ist im Baugenehmigungsverfahren ein naturschutzfachlicher Ausgleich, z.B. eine Eingrünung nachzuweisen. Der Ausgleich ist vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg (Fachkraft für Naturschutz) abzusprechen.
  3. Die erforderlichen Abstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.

Zum Bauantrag vom 19.12.2024:
Es wird beabsichtigt einen Bungalow in den Ausmaßen von 21,00 m x 19,00 m und ein Garagengebäude mit Technik- und Gartenraum in den Ausmaßen von 10,00 m x 8,50 m zu errichten. Der Bungalow sowie das Garagengebäude sollen mit einem kombinierten Sattel- bzw. Walmdach (DN 35°) realisiert werden. Die Eindeckung erfolgt durch Dachziegel grau.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Bergweg“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind als gesichert zu betrachten.

Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 4 Stellplätze nachgewiesen, die Stellplatzpflicht ist damit nicht erfüllt. Gemäß der noch geltenden Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Pettendorf sind pro Wohneinheit 2 Stellplätze nachzuweisen. Für beide Einliegerwohnungen (> 40,00 m²) sind ebenfalls jeweils 2 Stellplätze erforderlich, d.h. bis zur Bezugsfertigkeit sind 2 weitere Stellplätze nachzuweisen.

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Unterschriften der Fl.Nrn. 1467, 1462 und 1464, Gemarkung Pettendorf, liegen vor. Die Unterschriften der Fl.Nrn. 1440 und 1473, Gemarkung Pettendorf, liegen nicht vor. 

Diskussionsverlauf

Bauausschussmitglied Dotzler kann dem Bauvorhaben sein Einvernehmen nicht erteilen. Seiner Meinung nach ist der Bungalow zu groß, die Dachform sieht er als problematisch an und die Dachneigung von 35° als zu steil. Dieser Meinung schließen sich die Bauausschussmitglieder Bosl und Sikkes an. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem geplanten Neubau eines Bungalows mit Einliegerwohnung und Garagengebäude mit Einliegerwohnung sein Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass bis zur Bezugsfertigkeit 2 weitere Stellplätze nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

Datenstand vom 20.02.2025 19:19 Uhr