Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 376/7, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 4 im Bebauungsplan "Am Riedfeld" (Am Riedfeld, Eibrunn)


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Bauausschuss, 23.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Bauausschuss 23.01.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Ausschlussbeschluss:
Bauausschussmitglied Walfried Achhammer ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.

6:0 Stimmen

Es wird beabsichtigt ein Einfamilienhaus (11,00 m x 10,95 m) mit Carport und Fahrradschuppen (8,00 m x 5,74 m) zu errichten. Sowohl das Wohngebäude als auch der Carport sollen mit einem Satteldach (DN 22°) ausgeführt werden. Da das Vorhaben nicht ganz den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Riedfeld“ entspricht und somit die Genehmigungsfreistellung entfällt, wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt.

Festsetzung von der abgewichen werden soll:
Abweichend vom Bebauungsplan ist der Standort des Carports in der Grundstücksecke geplant. Dies entspricht einer Abweichung von 3 m in Richtung südlicher Grundstücksgrenze gegenüber dem vorhergesehenen Standort. 

Begründung:
Durch die Verschiebung des Carports kann dieser aufgrund der Hanglage des Grundstücks tiefer angeordnet werden, wodurch sich folgende Vorteile ergeben:

Die OKFF des Carports kann bezogen auf OK Straße tiefer liegen. Durch diese tiefere Lage ordnet sich der Carport im Bezug auf das Haupthaus besser unter. Aufgrund der Hanglage passt er sich somit auch besser ins gesamte Ortsbild ein.

Im Bebauungsplan verläuft die Grundstücksgrenze zwischen den Flurnummern 376/7 und 376/8 im leichten Bogen. Wie im Katasterauszug ersichtlich, verläuft die Grenze dort jedoch rechtwinklig. Durch die Verschiebung des Carports ergibt sich eine weitere Entfernung zur Grundstücksgrenze wodurch das Ein- und Ausparken auf dem östlicheren Parkplatz im Carport erleichtert wird.

Die Belichtung des Grundstücks mit Westsonne, vor allem die Terrasse, wird deutlich verbessert.

Für eine bessere Flächennutzung des Grundstücks ist die Verschiebung vorteilhaft, da die Fläche vor dem Carport besser genutzt werden kann (z.B. als befestigte Spielfläche für Kinder) als der Streifen hinter dem Carport.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Am Riedfeld“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.

Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 Stellplätze durch den Carport nachgewiesen. Die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.

Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, eine Zustimmung (Fl.Nr. 393, Gemarkung Pettendorf) liegt nicht vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem geplanten Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich des abweichenden Standorts des Carports sein Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bauausschussmitglied Walfried Achhammer war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 20.02.2025 19:19 Uhr