Bürgermeister Obermeier begrüßt zum Tagesordnungspunkt die anwesenden Mitarbeiter des Ingenieurbüros Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, Regensburg, Frau Stegmayr und Herrn Hernitschek.
Frau Stegmayr erläutert die Anpassungen, die im Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans eingearbeitet wurden anhand der vorliegenden Unterlagen, auch unter Zuziehung der Gelände- und Längsschnitte. Dadurch können die Auswirkungen der Änderungsplanung nachvollziehbar visualisiert werden.
Zum Begründungsteil der 1. Änderung des Bebauungsplans „Solner Breite III“ wird ausgeführt, dass hier insbesondere unter 4.2 ff. die wesentlichen Anpassungen beschrieben werden. Neu dargestellt ist u. a. die Aufteilung des Plangebietes in vier Teilgebiete, die insbesondere Änderungen und Unterscheidungen im Maß der baulichen Nutzung ausweisen, vgl. hierzu auch Textliche Festsetzungen, Nr. 3 - Maß der baulichen Nutzung.
Durch die Änderungen lässt sich erreichen, dass die von den Änderungen betroffenen Parzellen alle unter Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Belange verfahrensökonomisch errichtet werden können.
Im Rahmen der Diskussion zu den textlichen Festsetzungen besteht seitens des Gemeinderates weitgehender Konsens mit den dargestellten Änderungen.
Gemeinderätin Muehlenberg weist darauf hin, dass insbesondere in aktuellen Bebauungsplänen Sichtschutzzäune aus Kunststoff in den textlichen Festsetzungen untersagt wurden. Es wird daher angeregt, diese Festsetzung auch im Baubauungsplan „Solner Breite III“ zu treffen. Zum Vorschlag besteht im Gemeinderat ohne gesonderte Abstimmung Zustimmung:
Die textliche Festsetzung zu 8.2.4 Einfriedungen/Sichtschutz ist dahingehend zu ergänzen, dass Sichtschutzzäune aus Kunststoff nicht zulässig sind.
In der weiteren Diskussion im Gemeinderat werden noch nachfolgende Punkte aufgegriffen:
Bei den Festsetzungen zu 8.2.5 Stellplätze, Garagen und Zufahrten ist eindeutig darauf hinzuweisen, dass
Stellplätze außerhalb der Baugrenzen zulässig sind.
Unter 8.2.8 Geländegestaltung ist auszuführen, dass Stützmauern bis zu einer Höhe von 2 m zulässig sind, jedoch ausdrücklich nicht an den Grundstücksgrenzen.
Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf besteht, schlägt Bürgermeister Obermeier vor den Billigungsbeschluss zu fassen, die heute beschlossenen Änderungen sind einzuarbeiten.