Heimatpflege; Verleihbedingungen für das Geschirrmobil
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Gemeinderat, 06.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit der Anschaffung des Geschirrmobiles wurde eine weitere Verbesserung zur Unterstützung unserer Vereine erreicht. Unterstützt wurde das Projekt mit den Einnahmen aus den Erlösen der am Adventsmarkt mitwirkenden Vereinen. In den Jahren 2022 und 2023 waren dies 6.823,43 €. Aus der Abrechnung 2024 sind noch nicht alle Einzahlungen erfolgt, auch hier zeichnet sich aber ein Erlös in Höhe von ca. 3.000 € ab. Hinzu kam eine Spende des CSU-Ortsvereines mit 600 €.
Investiert wurden 13.307 € für den Erwerb des Anhängers und bisher 2.680 € für die Ausstattung. Jährlich kommen Steuer und Versicherung hinzu, sowie regelmäßig die HU.
Nunmehr ist der Verleih an die Nutzer zu regeln, sowie ein Übergabeprotokoll zu bestimmen und eventuelle Nutzungsgebühren festzulegen.
Grundsätzlich ist die Nutzung auf örtliche Vereine oder Vereinigungen zu beschränken. Der Transport von und zum Einsatzort soll vom Bauhof erfolgen (Führerscheinthematik). Es hat eine Einweisung zu erfolgen über die korrekte und sichere Aufstellung des Anhängers, die Anschlussleitungen sowie die Bedienung der Geschirrspüler. Weiter ist bei der Übergabe an den Nutzer die Ausstattung auf Vollständigkeit zu prüfen, desgleichen bei der Rückgabe. Hier zusätzlich die Sauberkeit generell.
Grundsätzlich stellt sich die Frage nach einer Entleihgebühr und einer Kaution.
Entleihgebühr:
Das Erheben einer Entleihgebühr hat den Charakter einer betrieblichen bzw. gewerblichen Tätigkeit. Auch wenn wir insgesamt noch nicht in eine Umsatzsteuerpflicht fallen, wären diese Einnahmen auszuweisen. Zudem treten wir als Wettbewerber am Markt auf. Aus Sicht der Verwaltung widerspricht diese Betrachtungsweise einer Erhebung von Gebühren, auch aus Gründen des erforderlichen Bürokratieabbaus.
Angedacht kann aber eine Spende an die Bürgerstiftung Pettendorf werden.
Kaution:
Die Kaution ist verwaltungstechnisch über das Verwahrkonto regelbar und verursacht keinen großen Verwaltungsaufwand. Für die Kaution spricht, dass die Fürsorge für das Geschirrmobil hierdurch erhöht würde. Zudem wären etwaige Schäden schnell und unkompliziert abzurechnen. Da das Geschirrmobil eine Vollkaskoversicherung mit einer Eigenbeteiligung von 300 € im Schadensfall erhalten soll, wäre die Summe der Eigenbeteiligung eine mögliche Kautionshöhe.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Mit den Regelungen zur Nutzung des Spülmobils besteht im Gemeinderat weitgehender Konsens. Es wird diskutiert, inwieweit eine Entleihgebühr sinnvoll und erforderlich ist, insbesondere in Hinsicht auf die möglichen steuerrechtlichen Auswirkungen. Gemeinderat Achhammer spricht sich grundsätzlich für eine Entleihgebühr aus, diese sollte bei ca. 50 € liegen. Im Rahmen der weiteren Diskussion ergibt sich ein Konsens dafür, dass auf eine Nutzungsgebühr verzichtet wird. Anzudenken ist, dass zu ersetzende Geschirrteller ggf. über dem Einkaufpreis zu erstatten sind. Hierzu besteht grundsätzlich Konsens. So könne auch möglichen Preissteigerungen für die Neubeschaffung entgegengewirkt werden. Die Kaution soll in der vorgeschlagenen Höhe erhoben werden. Die Kaution dient im Übrigen auch für den Ersatz entstandener Schäden. Die Ausgabe- und Rückgabe muss aus Sicht des Gemeinderats akribisch dokumentiert werden. Die Verwaltung wird daher gebeten diese Dokumentation durch entsprechende Maßnahmen (Übergabe- und Rückgabeprotokoll) nachvollziehbar sicherzustellen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den Verleihbindungen in der Fassung vom 06.03.2025 mit den heute beschlossenen Ergänzungen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.04.2025 10:08 Uhr