Antrag auf isolierte Befreiung - Dachgeschossausbau und Einbau zweier Dachgauben auf Fl.Nr. 1447/1, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 im Baugebiet "Schwetzendorf" (Aubergstraße, Schwetzendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Bauausschuss, 20.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 20.03.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zur Erweiterung des Wohnraums ist der Einbau von 2 Dachgauben geplant. Die Dachgauben sollen eine an der Südseite (ca. 6,00 x 1,50 m) und eine an der Nordseite (ca. 2,20 x 1,50 m) des Gebäudes errichtet werden. Die Gauben sollen als Schleppgauben ausgeführt werden. Die Gaube an der Südseite wird östlich ausgerichtet, damit die verbleibende Dachfläche später sinnvoll und optisch ansprechend mit einer PV-Anlage versehen werden kann.

Da das Vorhaben nicht den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht wird die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Es soll von folgender Festsetzung abgewichen werden:

Festsetzung
Bauantrag
Bebauungsplan
Überschreitung der Ansichtsfläche
9 m² (Südseite)
3,3 m² (Nordseite)
Max. 1 m² Vorderfläche
Situierung der Dachgaube
Außerhalb des inneren Drittels
Nur im inneren Drittel der Dachfläche

Begründung:
Die geplanten Dachgauben dienen der Erweiterung des bestehenden Wohnraums und der Verbesserung der Belichtung sowie Belüftung der obersten Etage. In einem bestehenden Wohngebäude ermöglichen die Gauben eine optimale Nutzung des 2. OGs, was den Komfort und die Wohnqualität erheblich steigert. Diese Erweiterung stellt für uns eine sinnvolle und effiziente Möglichkeit dar, die Wohnsituation zu verbessern, ohne den Charakter des gesamten Gebäudes oder der Nachbarschaft zu verändern.

Durch die geplanten Dachgauben wird das Gebäude weder in der Höhe noch in der Grundstruktur wesentlich verändert, sodass die städtebauliche Verträglichkeit gewährleistet bleibt. Die Ausnutzung des Dachraums wird optimiert, ohne dass die Belichtung oder der Blick auf benachbarte Gebäude negativ beeinflusst wird. Zudem wurden sämtliche notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Privatsphäre der Nachbarn zu wahren.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Aubergstraße“ erschlossen. Die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung sind gesichert.

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die erforderlichen Unterschriften wurden erteilt.

Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst einen Stellplatzbedarf von 2 weiteren Stellplätzen aus. Diese sind bis zur Bezugsfertigkeit der zusätzlichen Wohneinheit nachzuweisen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß Sachverhalt einverstanden. Bis zur Bezugsfertigkeit sind noch zwei weitere Stellplätze nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2025 19:28 Uhr