Jahresrechnung 2014


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderat, 04.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 04.02.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 12.11.2015 fand von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 statt.

Die Prüfung wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Pettendorf, unter Vorsitz von Gemeinderatsmitglied Dr. Christian Schweiger, durchgeführt. Neben dem Vorsitzenden haben die Ausschussmitglieder Ludwig Bink, Peter Bornschlegel und Christan Gerdes teilgenommen.

Nachfolgende Prüfungsfeststellungen wurden getroffen, zu denen von der Verwaltung wie folgt Stellung genommen wird:

zu Ziffer 1.3. Art und Umfang der Prüfungsbehandlung (Art 106 Abs. 1 GO, VV Nr. 5 zu § 2 KommPrV)

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: Prüfung, ob die Voraussetzungen für Bemessung gemäß Grundsteuer A vorliegen: Wie wird dies gehandhabt?

Stellungnahme Kämmerei: Die Zuordnung eines Grundstückes zur Grundstücksart A oder B erfolgt auf Grundlage von § 19 Abs. 3 BewG. Örtlich und i.d.R. auch sachlich zuständig ist gemäß § 18 Abs. 1 Nr.1 AO das zuständige (Lage)finanzamt. Das Finanzamt orientiert sich bei der Zuordnung am Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach § 33 ff. BewG i.V.m. § 2 GrStG. Nach § 2 GrStG sind Steuergegenstand wirtschaftliche Einheiten, die dauernd einem land- oder forstwirtschaftlichen Hauptzweck dienen; zusammengesetzt aus Grundflächen, Wohngebäuden sowie stehenden und umlaufenden Betriebsmitteln. Das Grundstück muss jedoch nicht „aktiv“ land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Eine sog. negative Abgrenzung erfolgt für Grundstücke, die nicht land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen, die ugs. als „Bauland“ bezeichnet werden. Hier sind die §§ 72, 73, 74 und 93 BewG von besonderer Bedeutung. Liegt ein Merkmal nach diesen Vorschriften vor, z. B beim Baugrundstück im Bereich des §§ 31, 34 BauGB, wird das Grundstück der Grundstücksart B zugeordnet.

Nach aktueller Auskunft des Finanzamtes Regensburg sind Fehler bei der Zuordnung des Grundstückes nicht für alle Einzelfälle auszuschließen, da Änderungen des Status in (grds. wenigen) Einzelfällen nicht oder nur zeitverzögert beim Finanzamt vorliegen. Werden seitens der Gemeinde Flächen erworben oder verkauft, erhält die Grunderwerbsstelle des Finanzamtes Information über den Geschäftsvorgang. Offenkundige Fehler bei der Zuordnung zur Grundstücksart werden von der Kasse oder der Kämmerei an das Finanzamt gemeldet.

Im Zusammenhang mit der Zuordnung der Grundstücke zur Grundstücksart A oder B hat im Dezember 2008 eine umfassende Überprüfung durch die Gemeinde Pettendorf stattgefunden. Im Ergebnis konnten eine Vielzahl von Unstimmigkeiten aufgeklärt werden, die sich auf der Einnahmenseite der Grundsteuer B deutlich bemerkbar machte.

Laut Auskunft des Finanzamtes Regensburg wird derzeit der aktuelle Status der Grundflächen im gesamten Zuständigkeitsbereich umfassend geprüft. Dabei sollen die Datenbanken des Finanzamtes mit den Datenbanken des Vermessungs- und Grundbuchamtes verknüpft werden. Eine zusätzliche Prüfung des Status durch die Kämmerei oder die Kasse ist derzeit nicht vorgesehen.

Für die eigentliche Berechnung der Grundsteuer sind drei Rechengänge erforderlich. Zunächst setzt das Finanzamt den Einheitswert fest. Dann berechnet es den Steuermessbetrag. Auf den Steuermessbetrag wendet die Gemeinde den vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz an und setzt den Steuerbetrag durch Bescheid fest.

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: Versicherungsverträge: Anpassung? Neue Angebote? Anbieterwechsel? Erfolgt dies regelmäßig?

Stellungnahme Kämmerei: Angebotsabfragen haben in der Vergangenheit keine Verbesserung bzw. Vergünstigung ergeben. Die aktuellen Versicherungsgebühren bewegen sich im üblichen Marktpreissegment. Die Kämmerei beabsichtigt für das Versicherungsjahr 2017 eine aktuelle Angebotsabfrage. Zu berücksichtigen ist, dass nicht alle Versicherer Kommunalversicherungen anbieten. Neben der rein monetären Betrachtung ist aus Sicht der Kämmerei auch die Beratung und Betreuung durch den Versicherer, z. B. im Schadensfall, von besonderer Bedeutung. Diese ist beim derzeitigen Anbieter in hoher Qualität sichergestellt.

zu Ziffer 3.3 Sachbuch für den Gemeindehaushalt

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: HH-Stelle  0000.40100 - Ansatz 8.000 €, verfügt 9.800 €. (Darstellung im Rechenschaftsbericht nicht korrekt; bereits Sitzungsgelder für Januar bis April 2014 enthalten).

Stellungnahme Kämmerei: Im Rechenschaftsbericht wurde u. a. auf die Erhöhung der Sitzungsgelder verwiesen. Diese Ausführung ist tatsächlich so nicht korrekt, da im Haushaltsjahr 2014 die Sitzungsgelder 2013 abgerechnet wurden, die von der Erhöhung nicht betroffen sind. Da für das Gemeinderatsgremium der Periode 2008 bis 2014 eine abschließende Abrechnung der Sitzungsgelder erfolgte, ist die Überschreitung ausschließlich auf die vorgezogene Auszahlung der Sitzungsgelder für den Zeitraum Januar bis April 2014 zurückzuführen. Der Rechenschaftsbericht wird in diesem Punkt korrigiert.

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: HH-Stelle 0200.56201 - Ansatz 2.600 €, verfügt 4.421 € (Lehrgänge).

Stellungnahme Kämmerei: Die Ausbildungskosten wurde auf Grundlage der bekannten Datenlage bei der Haushaltsplanung rückwirkend betrachtet zu niedrig angesetzt. Die tatsächlichen Lehrgangsgebühren lagen über den kalkulierten Kosten.

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: HH-St. 0520.40000 Kommunalwahl (auch Ausgaben Europawahl enthalten, muss unter .40001.

Stellungnahme Kämmerei: Das Erfrischungsgeld i. H. v. 1.940 € für die Europawahl wurde auf die HH-Stelle 0520.40000 „Kommunalwahl 2014“ verrechnet. Die Ausgabe wurde nicht korrekt angeordnet und verbucht.

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: HH-Stelle 2130.67200 - Ansatz 0 €, verfügt 7.250 € (Gastschulbeiträge).

Stellungnahme Kämmerei: Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung und Beschlussfassung zum Haushalt 2014 lagen SG 10 keine Daten zu den Gastschülern vor. Von SG 10 wurde irrtümlich angenommen, dass in 2014 keine Ausgaben erforderlich werden.

zu 4.1.5 Badegebühren

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: HH-Stelle 5700.1161 – Pächteranteil an Parkplatzgebühren sollte unverzüglich nach Saisonende abgerechnet werden und zur Auszahlung kommen.

Stellungnahme Kämmerei: Das Verfahren zur Abrechnung wird ab dem Haushaltsjahr 2016 umgestellt. Der Prüfungsfeststellung der Rechnungsprüfer wird im Zuge dieser Änderung berücksichtigt. 

zu 4.1.11 Mieten und Pachten

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: HH-Stelle 8800.14000 – Gruppierungsnummer 14 „Mieten und Pachten“ 9.000 € Differenz.

Stellungnahme Kämmerei: Die Feststellung der Rechnungsprüfer bezüglich der Differenz von + 9.000 € bezieht sich bei der Gruppierungsnummer 14 (Einnahmen aus Mieten und Pachten) auf alle Unterabschnitte des Haushaltsplans, nicht nur auf die eingangs zitierte Haushaltsstelle 8800.14000.

Eine deutliche Abweichung von (Plan-)Soll und dem Ist-Ergebnis der Haushaltsrechnung 2014 ist auf die außerplanmäßige Einnahme aus der Vermietung der Schloßstraße 15 als Asylbewerberunterkunft zurückzuführen. So wurden in 2014 auf der HH-Stelle 4360.14000 Mieteinnahmen i.H.v. 10.800 € außerplanmäßig erzielt.

Auf der HH-Stelle 8800.14000 (Ansatz 2.391 €) waren im Haushaltsplan noch 1.000 € Pacht für das Grundstück 1055/7, Gemarkung Pettendorf, enthalten, welches an die/den Pächter/in veräußert wurde. Die Pacht wurde zurückerstattet. Das tatsächliche Ist beträgt demnach 1.912,29 €.

zu 4.1.13 Gewerbesteuer

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: HH-Stelle 9000.0030 – Bereinigung des Gewerbesteuerverzeichnisses um Verstorbene (falls rechtlich zulässig).

Stellungnahme Kämmerei: Die Korrektur des Gewerbesteuerverzeichnisses erfolgt in einem Abgleich mit den EWO-Daten. Die Erfassung von verstorbenen Gewerbesteuertreibenden wird daher grundsätzlich unterbunden. Durch Verzögerungen beim Datenabgleich zwischen Einwohnermeldeamt und Kasse können sich trotzdem im ungünstigen Fall Überschneidungen ergeben. 

zu 4.2 Einnahmen des Vermögenshaushaltes

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: HH-Stelle 6300.3520 – Einzelplan 8, Nebenkosten Dorfhaus nicht nachvollziehbar, bitte erläutern.

Stellungnahme Kämmerei: Auf dieser HH-Stelle werden die in den Personenkonten zum Soll gestellten Nebenkostenabrechnungen per Sollliste ins Sachkonto übernommen. Ebenso werden die geleisteten Zahlungen per Vorbuchauflösung übernommen. Die Zahlungen werden z. Teil auch per Abbuchung vorgenommen. Enthalten ist hier auch eine Kautionszahlung, welche aber auf das Verwahrkonto/Sparbuch umgebucht wurde. Abweichungen können beim Jahreswechsel entstehen, wenn Zahlungen für Sollstellungen des Jahres bereits im Vorjahr oder erst im Folgejahr geleistet werden. Eine detaillierte Darstellung würde die Betrachtung der Personenkonten erfordern. Die vollständige Nebenkostenabrechnung für das Dorfhaus Kneiting kann beim zuständigen SG 12 eingesehen werden. Die Nebenkostenabrechnung selbst wird mittels einer Exceldatei durchgeführt.

zu 4.3 Stundungen, Niederschlagungen und Erlass von Einnahmen

Prüfungsfeststellung Rechnungsprüfer: Offene Säumniszuschläge auf PK (keine weiteren Angaben wegen Datenschutz) in Höhe von 951 €. Aufgrund der vorliegenden Sachlage, sollte ein Billigkeitserlass nach der AO vorgenommen werden.

Stellungnahme Kämmerei: Billigkeitserlass wird geprüft; nach derzeitigem Sachstand ist ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit möglich.

zu 4.5 Ausgaben des Gesamthaushaltes

Feststellung Rechnungsprüfer: Einzelplan 7, Friedhofsunterhalt: Rechenschaftsbericht unscharf: Unterhaltskosten Kneiting, Bewirtschaftungskosten Pettendorf

Stellungnahme Kämmerei: Für den Friedhofsunterhalt wurden im Haushaltsplan unterschiedliche Haushaltsstellen angelegt, um die Ausgaben für den Friedhof Pettendorf und Kneiting differenziert darzustellen. Im Rechenschaftsbericht wurden die Mehrausgaben der HH-Stellen 7500.51010 und 7500.54000 summarisch erwähnt, jedoch nicht weiter erläutert. 

In 2014 wurden nachfolgende Ausgaben getätigt:

Haushaltsstelle
Bezeichnung
HH-Planansatz - Soll
Ist (Rechnungsergebnis)
Erläuterung
7500.510000
Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens Friedhöfe (Pettendorf)
600 €
1.387,55 €
Unerwartete Mehrausgaben
7500.51010
w.o (Kneiting)
7.500 €
9.466,86 €
Erhöhte Aufwendungen für die Instandsetzung Friedhofsgebäude Kneiting
7500.54000
Bewirtschaftung von Grundstücken baulichen Anlagen (Friedhof Pettendorf)
1.700 €
5.308,08 €
Beinhaltet Reinigungskosten für den Friedhof Pettendorf i.H.v. 3.841,61 €. Ab 2015 werden die Reinigungskosten für Friedhöfe auf der HH-Stelle 7500.54100 verrechnet.
7500.54010
w.o (Friedhof Kneiting)
1.000 €
1.088,98 €
-

Feststellung Rechnungsprüfer: Einzelplan 1, MP-Feuer 6.589,98 (diese Zahl ist nirgends zu finden).

Stellungnahme Kämmerei: Die Ausgaben wurden auf der HH-Stelle 1300.93590 des Vermögenshaushaltes in Höhe von 6.589,98 € getätigt. Bei der Haushaltsplanung 2014 wurden auf dieser HH-Stelle lediglich 900 € berücksichtigt. Dieser Ansatz beruht auf einer Fehleinschätzung der tatsächlich erforderlichen Investition für MP-Feuer zum Zeitpunkt der HH-Planung (offensichtlich wurde nur der Preis für einen User kalkuliert und als Planansatz übernommen). Mehrausgaben mussten entsprechend für die Lizenzen getätigt werden. Weitere Zugänge für die Nutzer mussten durch BIZ-Team eingerichtet werden, für die deutlich höhere Ausgaben erforderlich wurden als ursprünglich erwartet. Darüber hinaus wurden Ausgaben für die Einrichtung und Inbetriebnahme des Systems durch BIZ-Team im Vermögenshaushalt gebucht, da diese im unmittelbaren Zusammenhang mit der Investition stehen, vgl. Zuordnungsvorschriften zum Gruppierungsplan für die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ZVKommGrPl) ab lfd. Ziffer 2 ff. Ursprünglich wurde angenommen, die Kosten könnten über den Ansatz für die laufende Softwarebetreuung durch BIZ-Team i.H.v. 1.500 € im Verwaltungshaushalt abgewickelt werden. Die Ausgaben gliedern sich wie folgt:

Haushaltsstelle
Bezeichnung
HH-Planansatz-Soll
Ist-Rechnungsergebnis
Erläuterung
1300.93590
Brandschutz, IT - Beschaffung zentrales Verwaltungsprogramm für gemeindliche Feuerwehren
900 €
6.589,98 €

Anordnungsnr.


Ist-Einzelbuchungen

AO-Nr. 2158


3.700,90 €
MP-Feuer 2014 (Profinetzwerk 5) inkl. Serverzusatzmodul und Software- und Servicevertrag
AO-Nr. 2177


1.353,03 €
Ausgaben für Windowsserver, Server Recall und Remote Desktop
AO-Nr. 2400


1.146,92 €
Terminalserver FW, Probleme mit Backup
AO-Nr. 2401


261,80 €
Watchguard Firebox T10
AO-Nr. 2402


127,33 €
Monitor für Server wegen MP-Feuer



6.589,98 €


zu 4.6.3 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

Feststellung Rechnungsprüfer: Gruppierungsnummer 717 „Zuweisung und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen“: Ansatz 10.000 €, verfügt 6.381,84 €; u. a. 1.500 € an Gemeindebücherei enthalten.

Stellungnahme Kämmerei: Der Ansatz beruht auf einer Schätzung zu Beginn des Haushaltsjahres unter Berücksichtigung der Vorjahreswerte. Ebenso wie bei der Prüfungsfeststellung zu 4.1.11 wird die Gruppierungsnummer 717 für alle Unterabschnitte betrachtet.

Haushaltsstelle
Bezeichnung
HH-Planansatz - Soll
Ist (Rechnungsergebnis)
Begründung
3520.71700
Zuweisung für lfd. Zwecke an Bücherei lt. Beschluss v. 02.03.1995
2.000 €
1.500 €
In 2014 waren einmalig 500 € für das 25jährige Jubiläum der Bücherei im Ansatz berücksichtigt, die jedoch erst 2015 zur Auszahlung kamen.
3600.71700
Zuweisung u. sonst. laufende Zusschüsse f. lfd. Zwecke örtl. Vereine inkl. Jugendarbeit
5.500
2.416,56 €
Außerplanmäßige Minderausgabe; Auszahlung abhängig von tats. Antragstellung. Im Haushaltsjahr 2015 kamen z. B. bei gleichem Ansatz 4.623 € zur Auszahlung.
4600.71700
Jugendraum – Zuweisung und sonst. Zuschüsse für Betreuung durch Dritte
2.500 €
2.466,28 €
-

zu 10. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses

Feststellung Rechnungsprüfer: Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 ergab geringfügige Feststellungen, zu welchen die Verwaltung gebeten wird, Stellung zu nehmen.

Stellungnahme Kämmerei: siehe Stellungnahme.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderat Dr. Schweiger, erläutert dem Gemeinderat die jeweiligen Prüfungsfeststellungen, zu denen  Kämmerer Antretter entsprechend des Sachvortrages Stellung bezieht. Im Gemeinderat entsteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

a) Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 vom 12.11.2015 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel, sowie die von ihm bekannt gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. Die im Haushaltsjahr 2014 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

16 : 0 Stimmen

b) Ausschlussbeschluss (Entlastung des 1. Bürgermeisters)
Der 1. Bürgermeister wird wegen persönlicher Beteiligung von der weiteren Beratung und Beschlussfassung zum TOP 1 (Entlastung) ausgeschlossen.

Den Vorsitz übernimmt der 2. Bürgermeister Bernhard Weigl.

15 : 0 Stimmen

c) Der Gemeinderat erkennt die Jahresrechnung in der vorgelegten Form an und erteilt dem 1. Bürgermeister die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Obermeier ist von der Beratung und Beschlussfassung gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.

Datenstand vom 09.06.2017 13:59 Uhr