Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Bauernfeld II" im Ortsteil Schönhofen und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nittendorf; hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderat, 12.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 12.05.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 05.11.2015 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dieser Thematik und stellte fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch diese Planungen nicht berührt sind.

Mit Schreiben vom 31.03.2016, Eingang am 01.04.2016, bittet der Markt Nittendorf nun um Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Bauernfeld II“ und zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich von Schönhofen.

Die betroffene derzeitig landwirtschaftlich genutzte Fläche soll in dringend benötigtes Bauland umgewandelt werden. Im Zuge dessen muss der Flächennutzungsplan von „landwirtschaftlicher Fläche“ in ein „Allgemeines Wohngebiet“ geändert und ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden.

Es wird um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 09.05.2016 gebeten. Sollte bis dahin keine Rückantwort eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass zu den Planungen keine Einwände bestehen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Nachdem der Gemeinderat Pettendorf erst in seiner Sitzung vom 12.05.2016 zu beiden Planentwürfen Stellung beziehen kann, wurde von der Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat, folgende Stellungnahme mit Schreiben vom 21.04.2016 fristwahrend abgegeben:

„Der Gemeinderat stellt fest, dass von der Planung die Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt sind“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2017 14:05 Uhr