Straßenunterhalt allgemein; Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Asphaltierung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1616/1, Gemarkung Pettendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderat, 12.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 12.05.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Rahmen der Baumaßnahme zur Oberbauverstärkung der GVS Grabenfeldstraße beantragt Herr Böhm (Eichenbrunn, Grabenfeldstraße 6) die Asphaltierung des o.g. Teilstückes.

Er begründet dies durch die bestehende Problematik bei der Befahrung des Weges von Schwerfahrzeugen, die wegen der Steilheit und des Belages die Strecke nur beschwerlich befahren können und aufgrund durchdrehender Räder regelmäßig „hängen“ bleiben. Hierdurch entstehen dann Schäden an der Oberfläche, die zu erhöhten Reparaturen führen.

Es handelt sich um einen Weg mit einer Fläche von 350 m² und einer Länge von ca. 48 m. Die maximale Steigung beträgt 8,9°, die Höhendifferenz beträgt 5,74 m.

Die Asphaltierung würde auf Kosten des Antragstellers erfolgen. Die Asphaltfläche wäre ca. 185 m² groß.

Weiter ist festzulegen, dass das durch die Asphaltierung ablaufende Oberflächenwasser dauerhaft und unentgeltlich über die unterliegenden Flächen des Antragstellers abgeleitet werden können.

Die Gemeinde übernimmt weiter durch die Genehmigung nicht die Verpflichtung, für zukünftige Schäden am Asphaltbelag zuständig zu sein.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Wie bereits in der Vorbesprechung zur Gemeinderatssitzung festgestellt wurde, ist unabhängig vom Straßenzustand auch der Brandschutz im Ortsteil verbesserungsfähig. Der vorhandene Brandschutzteich, der ebenfalls über den Straßenabschnitt erreichbar ist, dient nicht nur dem landwirtschaftlichen Gehöft, sondern dem ganzen Weiler. Der Ausbau der Straße würde insoweit nicht nur die im Sachverhalt beschriebenen Probleme lösen, sondern auch eine bessere Befahrbarkeit für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr im Brandfall sicherstellen. Eine Beteiligung der Gemeinde von 50 % an den anfallenden Kosten wäre insoweit vertretbar. Bürgermeister Obermeier setzt fort, dass nun zwei Fragestellungen im Raum stehen

a)        soll dem Ausbau überhaupt zugestimmt werden und
b)        wird einer Kostenbeteiligung von 50 % seitens der Gemeinde zugestimmt?

Gemeinderat Gerdes macht deutlich, dass es nur konsequent sei, wenn die Kostenbeteiligung wie in Vergleichsfällen gehandhabt werde, somit im Fall des Teilstückes der Fl.Nr. 1616/1 eine 50%ige Beteiligung durch die Gemeinde erfolgt. Auch Gemeinderat Amann, der bereits in der Vorbesprechung die Brandschutzthematik zur Diskussion stellte, plädiert ausdrücklich für eine Durchführung und Kostenaufteilung von 50/50.  In der weiteren Diskussion ergibt sich noch ein weitgehender Konsens darüber, die Asphaltierung im Rahmen der Wegebaumaßnahme „Grabenfeldstraße“ auszuführen. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat genehmigt den Antrag zu den im Sachverhalt genannten Bedingungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Dr. Bosl ist ab dem TOP 2 anwesend.

Beschluss 2

Die Gemeinde beteiligt sich mit 50 % an den anfallenden Kosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2017 14:05 Uhr