SuedOstLink; Beratung und Beschlussfassung zu Hinweisen für Raumwiderstände im Bereich der geplanten Vorschlagstrasse im Gemeindegebiet Pettendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Gemeinderat, 03.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 13. Gemeinderat 03.11.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Sitzung des Straßen- und Umweltausschusses am 25.10.2016 wurden von den Ausschussmitgliedern Hinweise zu Raumwiderständen im Gemeindegebiet Pettendorf erarbeitet.

Der Straßen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Raumwiderstände im Gemeindegebiet Pettendorf gemäß der im Sachverhalt dargestellten Tabelle mit den heute beschlossenen Änderungen bzw. Ergänzungen beschließend festzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt die Daten bis 04.11.2016 an TenneT zu übermitteln. Etwaige Ergänzungen bzw. Einwendungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Bundesfachplanung und beim darauf folgenden Planfeststellungsverfahren bleiben vorbehalten. 

Aus der Diskussion im Straßen- und Umweltausschuss ergaben sich mit Ergänzungen nachfolgende Raumwiderstände:


Ergänzend bestand Einigkeit darüber, TenneT zusätzlich über nachfolgende Punkte zu informieren:

?        Die Biotopkartierung der Gemeinde Pettendorf stammt aus dem Jahr 1993, so dass grundsätzlich keine aktuelle Datenlage vorliegt
?        Auf mögliche Synergieeffekte mit der Gastrasse von Schwandorf nach Forchheim in Oberbayern soll verwiesen werden

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass sich die ergänzende Betrachtung auf Themen der Bauleitplanung, Altlasten, Bodennutzung und Bodendenkmäler beschränkt, da diese gemeindespezifischen Raumhindernisse nicht ausreichend bei der Planung der Vorschlagstrassen durch TenneT eruiert und berücksichtigt werden konnten. Der Straßen- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung bereits entsprechende Vorschläge unterbreitet. Im Bereich des Marktes Lappersdorf, Ortsteil Baiern, gibt es an der Gemeindegrenze eine sanierte Deponie, auf die aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Hoheitsgebiet der Gemeinde Pettendorf zusätzlich verwiesen wird. Da unbekannt ist, welche Mindestabstände zur Wohnbebauung einzuhalten sind, wird im Allgemeinen auch auf die Siedlungsnähe im Planungsbereich verwiesen. Besondere Erwähnung finden die Spundwände im Ortsteil Mariaort, die im Rahmen der Flussquerung zusätzlich überwunden werden müssten. Nicht extra erwähnt wurden Natur- und Landschaftsschutzgebiete, da diese Daten im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden.
Bereits im Straßen- und Umweltausschuss wurde zudem darüber diskutiert,  ob seitens der Gemeinde Pettendorf zusätzlich auf „weiche Raumwidestände“ verwiesen werden sollte, z. B. „umweltbewusste Gemeinde“, „bienenfreundliches Pettendorf“, „gentechnikfreie Gemeinde“. Hierzu bestand in der Ausschusssitzung mehrheitlich die Haltung, dass diese Hinweise im Vorplanungsstadium nicht zielführend sind. 

Gemeinderätin Muehlenberg bedauert, dass in der letzten Sitzung wenig Öffentlichkeit anwesend war, was ggf. auch auf den fehlenden Hinweise zur Sitzung in der Presse zurückzuführen war.
Gemeinderätin Muehlenberg setzt fort, dass Hinweise auf den Energieleitplan und auf das Projekt „Bienenfreundliche Gemeinde“ in der Stellungnahme unverzichtbar seien. Ebenso sollte in der Stellungnahme auf die vorhandene Kulturlandschaft verwiesen werden. Dadurch würde klar signalisiert, dass im Gemeindebereich Pettendorf mit Widerstand zu rechnen sei. Bürgermeister Obermeier erwidert, dass durch die Vorarbeit des Straßen- und Umweltausschusses viele Raumhindernissen eruiert wurden. Zudem wird auf die vorhandene Gastrasse von Schwandorf nach Forchheim in Oberbayern verwiesen, die ggf. Synergien eröffnet. Ein Verweis auf weitergehende Kriterien sei nicht zielführend, da diese von TenneT im derzeitigen Verfahrensstand nicht sinnvoll verarbeitet werden können. Von Bedeutung seien Raumhindernisse, die de facto den Trassenverlauf beeinträchtigen könnten. Gemeinderat Weigl ergänzt, dass alle notwendigen Hindernisse aufgezeigt wurden. Wäre die „Bienenfreundliche Kommune“ ein Argument, wären die Entwürfe zur Trassenführung bereits an deutlich offensichtlicheren Raumhindernisse, wie z. B. dem Denkmalschutzensemble „ehemaliges Kloster Adlersberg“, bereits bei der Entwurfsplanung gescheitert. Gemeinderätin Weiermann erwidert, dass die Gemeinde sehr wohl darauf hinweisen sollte, dass die Gemeinde auf verschiedenen ökologischen und sozialen Handlungsfeldern aktiv ist, die im Widerspruch zur Trassenführung liegen. Daraus kann TenneT auch ableiten, dass sich breite Widerstände in der Bevölkerung ergeben könnten. Gemeinderätin Muehlenberg betont nochmals, dass Pettendorf als aktive Gemeinde für unsere Kulturlandschaft einsteht. Dies müsse sich in der Stellungnahme widerspiegeln. Bürgermeister Obermeier schlägt vor darüber abstimmen zu lassen, die weitergehenden Argumente in die Stellungnahme einzuarbeiten und unterbreitet folgenden Beschlussvorschlag:    

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt fest, dass die in der Anlage dargestellten Raumwiderstände im Gemeindegebiet Pettendorf bestehen. Die Gemeinde Pettendorf weist ergänzend darauf hin, dass sie sich aktiv für den Erhalt ihrer Kulturlandschaft einsetzt. Die Gemeinde Pettendorf hat einen Energieleitplan aufgestellt, der im grundsätzlichen Widerspruch zum „SuedOstLink“ steht. Darüber hinaus wird durch die Trassenführung das Projekt „Pettendorf blüht“ beeinträchtigt, dass vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gefördert wird.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8

Beschluss 2

Der Gemeinderat stellt fest, dass die in der Anlage dargestellten Raumwiderstände im Gemeindegebiet Pettendorf bestehen. Die Verwaltung wird beauftragt die Daten bis 04.11.2016 an TenneT zu übermitteln. Es ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde über keine aktuelle Biotopkartierung verfügt und dies im weiteren Verfahren zu berücksichtigen ist. Auf die möglichen Synergieeffekte mit der bereits im Bau befindlichen Gastrasse von Schwandorf nach Forchheim in Oberbayern ist hinzuweisen.

Etwaige Ergänzungen bzw. Einwendungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Bundesfachplanung und beim darauf folgenden Planfeststellungsverfahren bleiben vorbehalten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 09.06.2017 14:11 Uhr