Städtebauförderung; Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet "Pettendorf"


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Gemeinderat, 03.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 13. Gemeinderat 03.11.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zu möglichen Maßnahmen fanden grundlegende öffentliche Beschlüsse des Gemeinderates am 05.06.2008, 05.08.2010, 04.11.2010 und 11.06.2015 statt. Am 21.07.2016 wurde in nichtöffentlicher Sitzung (aufgrund der Klärung der Fragen von Eigentumsverhältnissen etc.) final über die weitere Vorgehensweise entschieden.

Ausgangslage 2016
Am 03.06.2016 fand zusammen mit dem Gebietsreferenten des Fachbereiches Städtebauförderung bei der Regierung der Oberpfalz ein Fachgespräch mit Ortsbegehung zu den geplanten Maßnahmen der Städtebauförderung statt. Dabei wurden insbesondere das Rathausumfeld sowie die geplanten Maßnahmen im Zusammenhang der Einrichtung eines zentralen Ortes mit einem Multifunktionsgebäude mit besonderer gesellschaftlicher und sozialer Funktion einbezogen.

Grundlage der Fachgespräche bildeten die Grundsatzentscheidung des Gemeinderates vom 11.06.2015 und die daraus resultierende Grobanalyse der Planergemeinschaft Wamsler, Rohloff, Wirzmüller, Kehrer Planung GmbH und Brandl Architekten bda vom Januar 2016. 

Bereits in den vorausgegangenen Diskussionen hat sich im Gemeinderat eine gefestigte Auffassung ergeben, dass die Maßnahmen im Rathausumfeld sowie das Multifunktionsgebäude oberste Priorität haben.

Jedoch wurden auch weitere Maßnahmen im Gemeindegebiet, die nach Möglichkeit mit Mitteln der Städtebauförderung gefördert werden sollten, als wichtig und notwendig erachtet. Diese Maßnahmen sollen in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen realisiert werden.

Neben der Beantragung von Fördermitteln für Einzelbaumaßnahmen soll durch Sanierungssatzung ein Sanierungsgebiet „Pettendorf“ festgelegt werden. 

Schritte zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
Losgelöst von der Betrachtung von Einzelbaumaßnahmen wurde in der Gemeinderatssitzung vom 21.07.2016 darüber entschieden, dass die Gemeinde Pettendorf aufgrund der objektiv vorliegenden städtebaulichen Missstände die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes „Pettendorf“ mit dem dargestellten Umgriff als Satzung gemäß § 142 Abs. 3 BauGB beschließen möchte. Dies hat in öffentlicher Sitzung zu erfolgen. 

Die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets setzt voraus, dass nach § 136 städtebauliche Missstände nachgewiesen sind, zu deren Behebung das Gebiet durch Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden soll und die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung dieser Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Interesse liegt.

Bevor die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes stattfinden kann, muss nach der bereits durchgeführten Grobanalyse nun ein Beschluss des Gemeinderates über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen stattfinden, § 141 Abs. 3 BauGB. Durch den Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wird nach der öffentlichen Bekanntmachung auch der Hinweis auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB verbunden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

1. Die Gemeinde Pettendorf beschließt die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden:


12 : 0 Stimmen

2. Die Verwaltung wird beauftragt Antrag auf Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm zu stellen. Dabei sollen für die zeitkritischen Einzelvorhaben „Multifunktionsgebäude“ und „Rathausumfeld“, unabhängig von der förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes, Städtebaufördermittel beantragt werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2017 14:11 Uhr