Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 94/20, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 10 im Baugebiet "Pettendorf Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Bauausschuss, 18.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 18.05.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt ein Einfamilienhaus (10,69 x 9,69 m) mit einer Doppelgarage (6,615 x 6,365 m) zu errichten. Als Bauweise ist E+I mit einer DN von 22° (Hauptgebäude) und 3° (Garage) vorgesehen.

Der am 11.05.2017 vorgelegte Eingabeplan beinhaltet drei Abweichungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

  1. Das Hauptgebäude liegt nicht auf der Baulinie der Baugrenze. Stattdessen wurde das Gebäude 2,50 m nach Westen verschoben.
  2. Neben dem Verlassen der Baulinie wurde die Baugrenze im Norden um 1,50 m überschritten um das Haupt- und Nebengebäude zu trennen.
  3. Das vorgeschriebene Längen-/Seitenverhältnis 5:4 wird geringfügig überschritten.

Diese Abweichungen werden wie folgt begründet:
Die Beweggründe für diese Abweichungen sind zum einem die größere Hausfläche im Süden, welche zu einer positiveren energetischen Bilanz des Gebäudes führt. Zum anderen ist die Parzelle 10 eines der wenigen Gebäudekonstellationen, bei denen das Nebengebäude (Garage) im Süden liegt und direkt am Hauptkörper angeordnet ist.

Der Freiraum zwischen Garage und Hauptkörper würde außerdem meiner Frau (Schwerbehinderung) den Gang in den Garten bzw. Terrasse massiv erleichtern. Hinzu kommt, dass das Gefalle des Grundstückes eine Hausumrundung über Norden erschweren würde.

Wegen des großen Abstandes zu den angrenzenden Nachbarn im Norden, ist eine Beeinträchtigung anderer Parteien nicht zu erwarten. Unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte wird um Zustimmung zu den genannten Abweichungen gebeten.

Der schriftliche Antrag gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO auf Erteilung der Befreiungen liegt nebst Begründung vor.

Nachbarunterschriften:
Die fehlende Nachbarunterschrift der Parzelle 8 konnte nicht eingeholt werden, da die Eigentümer längerfristig in den USA weilen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.06.2017 08:13 Uhr