Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Doppelgarage auf Fl.Nr. 1055/29, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 12 im Bebauungsplan "Solner Breite" (Am Haselbusch, Reifenthal)


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Bauausschuss, 16.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 11. Bauausschuss 16.11.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits am 15.12.2016 mit einer informellen Anfrage zu dem Vorhaben und beschloss, die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich des Kniestocks und der Überschreitung der Baugrenzen im Süden in Aussicht zu stellen. Einer ebenfalls beantragten Befreiung bzgl. der Dachfarbe von rot zu anthrazit wurde eine Absage erteilt.

Zum Antrag vom 08.11.2017:
Es wird beabsichtigt ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten in E+D-Bauweise, einer Doppelgarage und zwei Stellplätzen zu errichten. Das geplante Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:

Festsetzung
Bebauungsplan
Bauantrag
1. Hauptgebäude:


Gebäudegröße
max. 14,00 x 11,00 m
12,99 x 10,99 m
Kniestock
0,75 m
1,25 m
Wandhöhe
max. 4,20 m bergseits
4,885 m
Überschreitung der Baugrenzen im Süden und im Osten jeweils um ca. 1,00 m
2. Garage:


Dachform, -neigung
SD, DN wie Hauptgebäude
SD - 16°
Überschreitung der Baugrenzen im Westen mit einer Fläche von 8,00 x 6,00 m
3. Sonstiges:


GRZ
max. 0,35
0,39
GFZ
max. 0,50
0,78
Längen-/Seitenverhältnis (5:4 bzw. 4:3) des Hauptgebäudes wird nicht eingehalten

Die erforderlichen Befreiungen sind gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO schriftlich zu beantragen und zu begründen. Dieser Antrag liegt den Unterlagen nicht bei.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Der schriftliche Antrag auf Befreiung gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO ist nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2017 10:14 Uhr