Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
6. Änderung des Flächennutzungsplanes und 1. Änderung des Bebauungsplanes „An den Klostergründen" in Pielenhofen - Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Gemeinderat, 06.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 08.11.2018 wird mitgeteilt, dass auf Grund der im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinderat Pielenhofen in seiner Sitzung vom 28.09.2018 Änderungen beschlossen. Die Änderungsbeschlüsse wurden in die vorliegenden Entwürfe eingearbeitet. Die Planungen wurden gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird nun die Gemeinde Pettendorf als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu den beiliegenden Entwürfen, jedoch nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen, bis spätestens 26. November 2018 gebeten. Erfolgt keine fristgemäße Rückäußerung, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden.
Der Gemeinderat Pettendorf befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 07.12.2017 (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie vom 05.07.2018 (§ 4 Abs. 2 BauGB) und stellte fest, dass durch die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 1. Änderung des Bebauungsplanes „An den Klostergründen“ grundsätzlich Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt sind.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch die genannten Planungen nicht berührt sind. Die Mitteilung hierzu erging bereits mit Schreiben vom 13.11.2018 an die Gemeinde Pielenhofen, dieser Beschluss ergeht nachträglich aufgrund der verkürzten Beteiligungsfrist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.04.2019 13:35 Uhr