Personalangelegenheiten; Ausschreibung der Kassenleitung mit Vollstreckungsstelle mit Wirkung ab 01.04.2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Gemeinderat, 10.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Ablauf des Monats Februar 2021 wird der bisherige Kassenleiter in den Ruhestand versetzt.
Um einen friktionslosen Übergang und eine gründliche Einarbeitung in das Aufgabengebiet mit besonderer Bedeutung für die Gemeinde Pettendorf und den Schulverband Pettendorf-Pielenhofen zu gewährleisten, wird seitens der Verwaltung intendiert, die Stelle mit Wirkung ab 01.04.2020 mit einer Nachfolgerin oder Nachfolger zu besetzen.
Die Stellenbeschreibung umfasst u. a. nachfolgende Tätigkeiten:
- Leitung der Gemeindekasse einschließlich der Vollstreckungsstelle (mit einem Team von 0,5 Mitarbeitern)
- Steuerung, Koordinierung und Organisation der Aufgaben der Gemeindekasse nach wirtschaftlichen Grundsätzen
- Überwachung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Verwaltung der Finanzmittel
- Buchungen von Ein- und Auszahlungen, Verrechnungen
- Finanzbuchhaltung (nach Umstellung auf Doppik)
- Liquiditätsplanung und -sicherung (in Zusammenarbeit mit der Kämmerei)
- Kassenkredite, Fest- und Termingelder
- Bewirtschaftung / Verwaltung von Geld- und Kapitalvermögen
- Forderungsmanagement
- Bearbeitung von Vorgängen aus dem Bereichen Stundung, Niederschlagung und Erlass
- Archivierung der Vorgänge
- Auskünfte über Veranlagungen
- Zahlungsrückstände feststellen und bearbeiten
- Durchführung von Mahnverfahren
- Einleitung besonderer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Zwangsversteigerungen, Sicherungshypotheken)
- Mitwirkung bei der Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen in Angelegenheiten der Kasse und Vollstreckungsstelle
- Finanzstatistiken, -meldungen erstellen
- Kassen- und Jahresabschlüsse
- Prüfung der Tagesabschlüsse
- Kontrolle der Vorschuss- und Verwahrkonten
- Bearbeitung von allgemeinen Angelegenheiten der Gemeindekasse
Aufgrund des vorliegenden Stellenwertgutachtens der Bayerischen Akademie für Verwaltungsmanagement ist die Stelle bei vollständiger Übertragung aller Aufgaben inkl. der Vollstreckungsstelle mit EGr. 9a TVöD bewertet. Für Beamtinnen und Beamte besteht eine Entwicklungsmöglichkeit bis BesGr. A9 (2.QE).
Bis zum Ausscheiden des bisherigen Amtsinhabers ist bei einer Neubesetzung der Stelle mit einem Tarifbeschäftigten eine vorübergehende Eingruppierung in EGr. 6 TVöD vorgesehen, soweit die tarifrechtlichen Anforderungen an die dann tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten keine abweichende Eingruppierung erfordern.
Die staatliche Rechnungsprüfungsstelle am Landratsamt Regensburg ist über die geplante Maßnahme informiert und begrüßt grundsätzlich den Ansatz, eine längere Einarbeitungszeit in das Aufgabengebiet zu leisten. Darüber hinaus wird die fachliche Meinung geteilt, dass die Personalgewinnung für den Aufgabenbereich grundsätzlich schwierig gestaltet.
Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Personalgewinnung und Einarbeitung vor Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers unabdingbar. Insbesondere sind spezifische Kenntnisse über die Handhabung des Kassenprogramms zu erwerben, die zum Zeitpunkt der Funktionsübergabe umfassend vorliegen müssen.
Erfahrungen aus der Personalgewinnung im öffentlichen Dienst zeigen zudem, dass geeignete Bewerberinnen und Bewerber aus dem Sparkassen- und Bankensektor oder vergleichbaren kaufmännischen Berufen kommen können. Bei diesem Personenkreis sind u. U. zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen bezüglich der haushaltsrechtlichen Grundlagen der Aufgabenstellung erforderlich.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier und GL Antretter erläutern den Sachverhalt. Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt
der geplanten Ausschreibung und der Beschäftigung der zusätzlichen Kassenkraft mit Wirkung ab 01.04.2020 zu. Die geplanten Maßnahmen sind im Haushalt 2020 zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.12.2019 11:58 Uhr