Personalangelegenheiten; Ausbildung einer/eines Beamtin/Beamten der 3. Qualifikationsebene im Studienjahr 2020/2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Gemeinderat, 10.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 10.10.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für die Gemeinde Pettendorf wird es aufgrund der derzeitigen Arbeitsmarktsituation in den nächsten Jahren zunehmend schwieriger werden, qualifiziertes Personal im erforderlichen Umfang zu gewinnen. Diese Problematik hat ihre Wurzeln in einer umfassenden gesellschaftlichen Entwicklung, die sich gegenwärtig in unserer Gesellschaft vollzieht und unter dem Begriff „demografischer Wandel“ zusammengefasst wird. Die Auswirkungen des demografischen Wandels sind regional sehr unterschiedlich. Die Situation im Großraum Regensburg ist (untypischerweise) gekennzeichnet durch einen positiven Wanderungssaldo und einen zunehmenden Wettbewerb um Arbeitskräfte, auch aufgrund des sich bundes- und europaweit verschärfenden Fachkräftemangels. So wird es für die Gemeinde Pettendorf als vorausschauend planende Arbeitgeberin absolut notwendig, zum einen aktiv durch zielorientierte Personalplanung und –gewinnung für ausreichend Nachwuchs zu sorgen und zum anderen die bestehende Belegschaft gezielt zu entwickeln, zu erhalten und die vorhandenen Potentiale optimal zu fördern und einzusetzen.

Altersstruktur der Gemeindeverwaltung
Das Durchschnittsalter der Beschäftigten in der Verwaltung steigt seit Jahren kontinuierlich an und liegt 2019 im arithmetischen Mittel bei über 45 Jahren, der Median bei liegt derzeit bei 50 Jahren und würde bei einer Beibehaltung des jetzigen Personalkörpers bis 2020 auf 56 Jahre ansteigen. Der Anteil der mind. 50jährigen liegt derzeit bei rund 55 %, der Anteil der Mitarbeiter/-innen ab 55+ Jahren bei 33,33 %. Dies bedeutet, dass in der nächsten Dekade ca. 1/3 der Beschäftigten in den Ruhestand eintritt und zu ersetzen ist. Auf die sich verschärfenden Gewinnungsprobleme muss sich die Gemeinde für einzelne Fachbereiche vorbereiten, indem sie die Nachbesetzungen frühzeitig plant und das vorhandene Personal entsprechend fördert und qualifiziert. Außerdem muss in Zukunft damit gerechnet werden, dass nicht alle (extern) ausgeschriebenen Stellen friktionslos besetzt werden können. Daher wird es zunehmend wichtig, das vorhandene Personal zu binden und zu entwickeln.

Dazu ist eine Analyse des Personalbestands im Hinblick auf vorhandene Kompetenzen und gegebene Entwicklungspotenziale sowie ein Abgleich mit künftigen Anforderungen erforderlich. Angesichts des demografischen Wandels bedeutet das Ziel einer langfristigen Sicherung der „Handlungsfähigkeit“ der Gemeindeverwaltung daher, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, die dem Fachkräftemangel entgegensteuern und durch Personalentwicklung, die Potentiale der Belegschaft zu erkennen, zu fördern, weiterzuentwickeln und dadurch bestmöglich auszuschöpfen.

Stetig steigende fachliche Anforderungen
Bei der Gemeinde Pettendorf verfügt lediglich der geschäftsleitende Beamte über die Qualifikation für die 3. Qualifikationsebene (ehemals gehobener Dienst).

In den Organisationseinheiten Kämmerei und Bauamt gibt es eine Vielzahl von Tätigkeiten, die grundsätzlich der 3. Qualifikationsebene zuzuordnen sind.

Um die Bereiche für die Zukunft anforderungsgerecht personell auszustatten bzw. zu unterstützen, ist die Ausbildung von entsprechend qualifiziertem Personal unabdingbar.

Es ist daher vorgesehen ab September 2020 erstmals eine Beamtin oder einen Beamten der 3. Qualifikationsebene im dualen Studium auszubilden.

Bei der Ausbildung der Beamtinnen und Beamten für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, werden Kenntnisse
  • im öffentlichen und privaten Recht,
  • in Wirtschafts- und Finanzlehre,
  • in den Sozialwissenschaften sowie
  • Verwaltungslehre und
  • Informatik

vermittelt.

Das Studium befähigt zur Übernahme qualifizierter Sachbearbeitertätigkeit bis hin zu Führungsaufgaben im Bereich des mittleren und gehobenen Managements in der Verwaltung verschiedenster Behörden wie Rathäusern, Landratsämtern, Wasserwirtschaftsämtern und vielen anderen Dienststellen.

Kosten der Ausbildung
Nach Art. 3 HföDG sind die nichtstaatlichen öffentlichen Dienstherren und juristischen Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, dem Freistaat für die Ausbildung ihrer Studierenden in den Studiengängen Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) und Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH) sowie der Fortbildung (Qualifizierungsoffensive II) die Kosten zu erstatten.

Für die häufigsten Fallgestaltungen sind im Studiengang Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bei einem regelmäßigen Studienverlauf und mit Unterbringung folgende Kosten und Fälligkeiten zu veranschlagen:

Bei normalem Studienverlauf:
fällig im
für  Studienabschnitt(e)
Anzahl Monate
Kosten je Monat
Kosten je Stud.
ersten Jahr nach dem Jahr des Studienbeginns
FStA 1
7
968 EUR
6.776 EUR
zweiten Jahr nach Studienbeginn
FStA 2 + FStA 3
3 + 4 = 7
968 EUR
6.776 EUR
dritten Jahr nach Studienbeginn
FStA 4
7
968 EUR
6.776 EUR
 
 
 
 
20.328 EUR

Hinweise: Für Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit weniger als 10.000 Einwohnern ermäßigen sich diese Beträge auf die Hälfte, d. h. 10.164 €. 

Hinzu kommt die Besoldung der Studierenden, die sich derzeit auf 1.263,85 € Grundbetrag monatlich belaufen, sowie derzeit noch nicht exakt ermittelte Kosten für Versorgung und Beihilfe. Soweit einschlägig erhalten Anwärter Familienzuschlag und

Im Vergleich dazu beträgt die Ausbildungsvergütung einer/eines Verwaltungsfachangestellten derzeit

ab
1. März 2018
ab
1. März 2019
im ersten Ausbildungsjahr
968,26 Euro
1.018,26 Euro
im zweiten Ausbildungsjahr
1.018,20 Euro
1.068,20 Euro
im dritten Ausbildungsjahr
1.064,02 Euro
1.114,02 Euro
im vierten Ausbildungsjahr
1.127,59 Euro
1.177,59 Euro.

Die Lehrgangsgebühren für Verwaltungsfachangestellte betragen im aktuellen Ausbildungszyklus 2016/2019 inklusive Prüfungsgebühren 11.290 €. 

Wesentlicher Unterschied zwischen dem Studium an der Hochschule für öffentlichen Dienst, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung und der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten liegt darin, dass im Rahmen des Studiums wesentlich tiefgründigere und breitere Fähigkeiten und Kenntnisse für Aufgaben des öffentlichen Dienstes vermittelt werden. .

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier und GL Antretter erläutern den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Ausbildung einer Beamtin/eines Beamten der 3. Qualifikationsebene ab September 2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2019 11:58 Uhr