Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 765, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Bauausschuss, 20.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es ist geplant, ein Einfamilienwohnhaus in E+1-Bauweise (13,61 x 9,11 m), einen Anbaukörper in E-Bauweise (14,38 im Mittel x 7,00 m) und einer Doppelgarage (8,99 x 6,48 m) zu errichten. Für das EFH ist ein Satteldach (DN 25°), für den Anbaukörper und die Garage ist ein begrüntes Flachdach vorgesehen.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Naabstraße“ gesichert. Gemäß Auskunft des WZV Naab-Donau-Regen vom 19.02.2020 ist der Anschluss an das Wasserversorgungsnetz gesichert bzw. ist das Grundstück schon erschlossen. Der Anschluss für die Abwasserentsorgung ist noch nicht hergestellt aber möglich.
Hochwasserschutz:
Das Grundstück liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet HQ100-Bereich der Naab. Aufgrund von überschlägigen Retentionsraumberechnungen des Architekten kann davon ausgegangen werden, dass das durch den Neubau verdrängte HQ100 Volumen durch Abriss von Bestandsgebäuden und Abgrabungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 765 unter Einbeziehung von Abgrabungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 727, jeweils Gemarkung Kneiting, ausgeglichen werden kann.
Die Überschwemmungshöhe im Antrag liegt bei einem HQ 100 zwischen 1,18 m und 1,40 m Laut § 78 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die Errichtung baulicher Anlagen nach § 34 BauGB untersagt, Ausnahmen können jedoch von der zuständigen Behörde erteilt werden (§ 78 Abs. 5 WHG).
Abstandsflächen:
Die aktuelle Grundstücksteilung zwischen Fl.Nr. 765 und Fl.Nr. 765/1 wird entweder später neu geregelt oder die Übernahme der Abstandsflächen wird durch eine Abstandsflächenübernahme geregelt.
Nachbarbeteiligung:
Von der Durchführung einer Nachbarbeteiligung wurde gemäß Art. 71 Abs. 4 BayBO abgesehen.
Diskussionsverlauf
Nach Informationen des Sachgebietes „Wasserrecht“ am Landratsamt Regensburg sind Retentionsräume im ausreichenden Maße auf dem Grundstück zur Verfügung zu stellen, auf dem der Eingriff vorgenommen wird. Dies ist hier definitiv nicht gegeben, so Bürgermeister Obermeier.
Aufgrund der geplanten Bebauung und der bisherigen Hochwasserereignisse in Mariaort kann er einem weiteren Bauvorhaben in diesem Bereich nicht zustimmen.
Diese Meinung wird auch
von den weiteren Mitgliedern des Bauausschusses geteilt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Die Hochwasserproblematik ist von den entsprechenden Fachstellen eingehend zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
Datenstand vom 19.03.2020 20:02 Uhr