Wahl des Zweiten Bürgermeisters/der Zweiten Bürgermeisterin


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderat, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 07.05.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen oder zwei weitere Bürgermeister. Zu weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar (Art. 35 Abs. 2 GO). Eine Altersgrenze von 65 Jahren wie bei berufsmäßigen Bürgermeistern gibt es bei den ehrenamtlichen weiteren Bürgermeistern nicht. Die weiteren Bürgermeister sind Ehrenbeamte der Gemeinde (ehrenamtliche weitere Bürgermeister).

Für die Wahl gilt:
Die Wahlen sind in geheimer Abstimmung vorzunehmen. Die Wahlen sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhält. Nein-Stimmen und leere Stimmzettel sind ungültig, ebenso Stimmzettel die den Wählerwillen nicht eindeutig erkennen lassen und solche, die eine besondere Kennzeichnung aufweisen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein.

Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Die Wahl der weiteren Bürgermeister setzt keinen Antrag bzw. Wahlvorschlag voraus. Wahlvorschläge haben daher auch keine rechtliche Bedeutung. Auch wenn Wahlvorschläge gemacht werden, sind die Wählenden nicht an sie gebunden, sondern können ihre Stimme jeder wählbaren Person geben. Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass auch die zum 2. und 3. Bürgermeister Gewählten die Wahl schriftlich annehmen müssen (Art. 1 Nr. 1, Art. 4 Kommunales Wahlbeamtengesetz).

Im Anschluss an die Vorschläge wird die Wahl gem. Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern durchgeführt, d. h. es wird mit Stimmzetteln geheim gewählt.

Die Annahme der Wahl ist schriftlich zu erklären.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier schlägt für die Besetzung des Wahlausschusses Ordnungsamtsleiter Meyer und GL Antretter vor.

Die CSU-Fraktion schlägt den bisherigen Dritten Bürgermeister Ludwig Bink als Kandidaten vor. Ludwig Bink sei aufgrund seiner Persönlichkeit, der langjährigen Tätigkeit im Gemeinderat und seiner Erfahrungen und Loyalität als Dritter Bürgermeister im besonderen Maße für das Amt geeignet. Besonders sei hervorzuheben, dass Gemeinderat Bink bei der Kommunalwahl die meisten Einzelstimmen erhalten habe.
Aus den weiteren Fraktionen werden keine Vorschläge gemacht, Gemeinderätin Vetter-Löffert informiert jedoch, dass für die Wahl des Dritten Bürgermeisters Lars Sikkes vorgeschlagen werde. Dies sei u. U. zu berücksichtigten. Bürgermeister Obermeier macht deutlich, dass dieser Hinweis  für die Wahl des Zweiten Bürgermeisters nicht relevant sei.

Im Anschluss wird die Wahl gem. Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern durchgeführt.

Die Wahl wird von den Wahlausschussmitgliedern und den Vorsitzenden ausgewertet.
Abgegeben wurden 17 Stimmzettel, davon sind 15 gültig.

Auf Gemeinderatsmitglied Ludwig Bink entfallen 15 Stimmen

Der Vorsitzende stellt fest, dass somit Gemeinderatsmitglied Ludwig Bink zum Zweiten Bürgermeister gewählt ist.

Gemeinderatsmitglied Ludwig Bink nimmt die Wahl schriftlich an.

Datenstand vom 18.06.2020 19:54 Uhr