Beratung und Beschlussfassung über die Anzahl der weiteren Bürgermeister/innen


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderat, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 07.05.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister. Die Wahl eines Zweiten Bürgermeisters ist dabei verpflichtend in der Gemeindeordnung vorgeschrieben.

Ob als weiterer Stellvertreter ein Dritter Bürgermeister gewählt wird, liegt hingegen im Ermessen des Gemeinderates und orientiert sich daran, ob nach der Größe der Gemeinde und der von ihr zu bewältigenden Aufgaben ein Bedürfnis hierfür besteht.

In den vorangegangenen Amtsperioden hatte die Gemeinde jeweils auch einen Dritten Bürgermeister.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat wählt für die Dauer der Wahlzeit 2020 bis 2026 aus seiner Mitte neben dem Zweiten Bürgermeister auch einen Dritten Bürgermeister.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2020 19:54 Uhr