Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 385/4, Gemarkung Pettendorf (Rüdigerstraße, Eibrunn)


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Bauausschuss, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 28.05.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich erstmals in seiner Sitzung vom 17.08.2006 mit der Bebauung des Grundstücks (Einfamilienhaus in den Ausmaßen von 9,95 x 8,08 m mit einem Doppelcarport) und erteilte dem Antrag sein Einvernehmen mit 7:0 Stimmen. Der Antrag wurde an das Landratsamt zur Genehmigung weitergeleitet, diese erfolgte jedoch nicht, da die damaligen Antragsteller den Antrag zurücknahmen.

Über eine erneute Bauvoranfrage gleichen Inhalts stimmte der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 15.07.2010 mit 3:3 Stimmen ab. Aufgrund der negativen Entscheidung des Bauausschuss wurde keine Weiterleitung an das Landratsamt erwünscht. In der Diskussion von 2010 stellte sich heraus, dass man grundsätzlich gegen eine Bebauung nichts einzuwenden habe, die geplante Bebauung jedoch als zu massiv erschien.

Zum Vorhaben/Bauantrag vom 15.05.2020:
Die nun vorliegende Planung beinhaltet ein kleines Wohnhaus in den Ausmaßen von 8,40 x 6,40 m in eingeschossiger Bauweise mit Satteldach (DN 38°). Das Dachgeschoss kann nur bedingt zu Wohnzwecken genutzt werden. Zu Stellplätzen werden in den Antragsunterlagen keine Aussagen getroffen, es sind daher auf dem Grundstück gemäß Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Pettendorf bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes zwei Stellplätze nachzuweisen.

Abstandsflächen:
Gemäß beiliegendem Abstandsflächenplan erstreckt sich ein Teil der erforderlichen Abstandsflächen (1,56 m²) des Gebäudes im Norden auf das gemeindliche Wegegrundstück Fl.Nr. 386, Gemarkung Pettendorf. Dies ist gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO bis zur Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche zulässig.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung des Vorhabens ist über die Ortsstraße „Rüdigerstraße“, die Anschlüsse an die öffentliche Entwässerungsanlage (Schmutzwassersystem) und die Wasserversorgungsanlage sind vorhanden.

Entwässerung:
Aus den Antragsunterlagen geht nicht hervor, wie das Niederschlagswasser auf dem Grundstück behandelt wird. Die Antragstellerin ist zur Vorlage einer aussagekräftigen Entwässerungsplanung aufzufordern (§ 10 EWS der Gemeinde Pettendorf).

Nachbarunterschriften:
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes sind gemäß Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Pettendorf zwei Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.

Des Weiteren wird festgestellt, dass die Entwässerung nicht oder nur teilweise dargestellt ist. Die Verwaltung wird beauftragt die Antragstellerin zur Vorlage einer vollständigen Entwässerungsplanung aufzufordern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2020 19:36 Uhr