Errichtung eines Wohnhauses mit Carport auf Fl.Nr. 1591/11, Gemarkung Pettendorf (Gartenstraße, Neudorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Bauausschuss, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 28.05.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Vor Eintritt in die Tagesordnung zu diesem Punkt wird festgestellt, dass das Grundstück zwischenzeitlich vermessen wurde und es nun die Fl.Nr. 1591/11, Gemarkung Pettendorf hat. Dies wird in der Niederschrift bereits entsprechend berücksichtigt.

Für das Grundstück existiert ein Vorbescheid des Voreigentümers vom 20.04.2017, der vorsieht, das Gebäude in E+D-Bauweise mit Satteldach zu errichten. Der Bauausschuss befasste sich daraufhin mit einer Bauvoranfrage des Antragstellers in seiner Sitzung vom 17.10.2019 auf Neubau eines Einfamilienhauses in E+1-Bauweise und erteilte dieser sein Einvernehmen. Eine Weiterleitung dieser Bauvoranfrage an das Landratsamt erfolgte nicht.

Zum Vorhaben/Bauantrag vom 14.05.2020:
Es wird beabsichtigt, ein Einfamilienhaus in den Ausmaßen von 11,99 x 8,29 m in E+1-Bauweise mit Satteldach (DN 22°) sowie einen Carport mit Geräteraum (9,00 x 6,00 m) mit Pultdach zu errichten.

Entwässerung:
Den Antragsunterlagen liegt eine unvollständige Entwässerungsplanung bei. Diese beinhaltet den Anschluss des Schmutzwassers an das Mischwassersystem in der Gartenstraße, sowie der Entsorgung des Niederschlagswassers über eine Zisterne mit anschließender Versickerung in einem Sickerschacht. Es fehlen der Lageplan M 1:1.000 sowie ein Sickernachweis, diese Unterlagen sind nachzureichen (§  10 EWS der Gemeinde Pettendorf).

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung des Vorhabens ist über die Ortsstraße „Gartenstraße“, der Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage ist über die bereits bestehenden Anschlüsse (Mischsystem bzw. Trennsystem) gesichert. Der Anschluss an die Wasserversorgungsanlage ist lt. Auskunft WZV vom 26.05.2020 ebenfalls sichergestellt.

Nachbarunterschriften:
Die erforderlichen Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauvorhaben sein Einvernehmen.

Auf die unvollständige Entwässerungsplanung wird hingewiesen. Die Verwaltung wird beauftragt die Antragsteller hierüber zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2020 19:36 Uhr