Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Gemeinderat, 02.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf den bisherigen Sachverhalt in der Anlage wird Bezug genommen.
Zum vorliegenden Antrag:
- Das beauftragte Planungsbüro Haneder hat für die genannten Grundstücke einen Bebauungs- und Erschließungsvorschlag ausgearbeitet. Dabei war dem Büro folgendes wichtig:
- Die angrenzende Bebauung soll nicht gestört werden. In Parzelle Nr. 2 + 3 ist ein E + 1 Gebäude, so wie die Nachbarhäuser auch, geplant. Nach Norden, in die Landschaft hinein, läuft die Bebauung mit E + D Häusern, so wie die angrenzende nordwestliche Bebauung (863/6 und 863/5) aus.
- Die mit Satteldach geplanten schlichten Haustypen sollen den Oberpfälzer Dorfcharakter nicht stören.
- Um nach Norden noch eine Grünfläche zu erhalten, werden die Doppelhäuser mit jeweils einer Garage und einem Stellplatz (Parzelle 9, 2 Stück} geplant. Die zusätzlich erforderlichen Stellplätze werden räumlich nah am Süd- und Nordende des Gebietes hergestellt.
- Durch den Wendehammer im Norden könnte zukünftig die Wegführung, wenn erforderlich, fortgesetzt werden.
- Das bestehende Haus Nr. 28 soll(te) eine lebenswerte Grünfläche und eine Garage erhalten.
- Nahe der Naabstraße sollen zwei öffentliche Stellplätze mit Ladestationen für Elektro-Autos entstehen.
- Die geplante Bebauung ist naturschonend, verdichtet und bezahlbar ausgelegt.
- Städtebaulich erwartet die Lücke zwischen östlicher und westlicher Bebauung eine Schließung. Allerdings soll das nördlichste Haus die Flucht des Gebäudes auf Fl.Nr. 863/6 einhalten.
Stellungnahme Verwaltung:
Das Planungskonzept ist auf den ersten Blick stimmig und im Prinzip eine Fortführung der bereits bekannten Planungen in diesem Bereich. Aus Sicht der Verwaltung kann einer Umsetzung dieses Planungskonzepts unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt werden:
- Für die Umsetzung der vorliegenden Planung ist die Erstellung eines Bebauungsplanes zwingend erforderlich. Dieser kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB erstellt werden, da die zu überplanenden Flächen weniger als 20.000 m² betragen. Die Planungskosten sind von den Antragstellern zu übernehmen.
Die Erschließung Straße und Kanal werden durch den privaten Erschließungsträger durchgeführt, nach Abschluss der Maßnahmen gehen diese nach Abnahme der Leistungen in das Eigentum/die Baulast der Gemeinde Pettendorf über.
Maßnahmen zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind zu erwarten, die erforderlichen Flächen sind von den Antragstellern bereitzustellen, die Kosten für die anschließenden Maßnahmen sind zu übernehmen
Die unter a), b) und c) genannten Kostenübernahmen für die Planungsarbeiten, Erschließungsarbeiten und Ausgleichsflächen sind vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde Pettendorf zu regeln.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Wegen der zunehmenden Anfragen ist eine unverrückbare Festlegung der Bebauung erforderlich. Anbaugebot, Eisenbahnverkehr, Schiffsverkehr, Lärmschutzmaßnahmen bedürfen einer verbindlichen Bauleitplanung. Dabei ist bereits aus städtebaulichen Gründen klar zu stellen, dass die Gemeinde die Rahmenbedingungen festlegt.
Festzustellen ist, dass bereits der Flächennutzungsplan verbindliche Vorgaben für die mögliche Bebaubarkeit darstellt. Wenngleich Teilflächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind, ist eine verträgliche Überplanung möglich. Ebenso müssen der Hochwasserthematik und die Belange des naturfachlichen Eingriffs, als den Ausgleichsflächen, ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dabei ist es insbesondere sinnvoll, Ausgleichsflächen dort zu schaffen, wo sie dem Schlagwort „Nachhaltigkeit“ auch gerecht werden. Die Gemeinderäte Dr. Bosl und Bink betonen ausdrücklich, dass es von wesentlicher Bedeutung sei, klare Rahmenbedingungen für eine verträgliche Bebauung vorzugeben. Dr. Bosl erinnert, dass im Bereich schon einmal 26 Wohneinheiten zur Debatte standen.
Im Gemeinderat entsteht nach weiterer Sachdiskussion der Konsens, dass er dem Planungskonzept grundsätzlich sein Einverständnis erteilt. Vor einer weiteren Behandlung, sprich Einleitung des Bebauungsplanverfahrens, sind die im Sachverhalt dargestellten Kostenübernahmen für die Planungs- und Erschließungsarbeiten sowie der Kosten für die Ausgleichsflächen durch einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde Pettendorf zu regeln. Bürgermeister Obermeier stellt nachfolgenden Beschluss zur Abstimmung:
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Planungskonzept grundsätzlich sein Einverständnis. Vor einer weiteren Behandlung, sprich Einleitung des Bebauungsplanverfahrens, sind die im Sachverhalt dargestellten Kostenübernahmen für die Planungs- und Erschließungsarbeiten sowie der Kosten für die Ausgleichsflächen durch einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde Pettendorf zu regeln. Die Erschließungsanlagen müssen in das Eigentum/die Baulast der Gemeinde Pettendorf übergehen (öffentliche Erschließung).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.08.2020 07:43 Uhr