Vollzug der Baugesetze - Bebauungsplan "Am Auberg", Schwetzendorf
a) Vorstellung des städtebaulichen Entwurfs und
b) Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Gemeinderat, 02.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit den Antragstellern hat zwischenzeitlich ein weiterer Termin am 03.06.2020 stattgefunden, dessen Ergebnisse wurden in das städtebauliche Konzept des beauftragten Planungsbüros eingearbeitet und werden nun dem Gemeinderat vorgestellt. Die Gesprächsnotiz zur Anliegerversammlung und das überarbeitete Konzept befinden sich jeweils in der Anlage (RIS).
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt und erläutert die bereits geführten Gespräche mit den Grundstückseigentümern und den daraus resultierenden grundsätzlichen Rahmenbedingungen. Gemeinderätin Muehlenberg weist nochmals darauf hin, dass sie die Überplanung des sich derzeit im Außenbereich befindlichen Areals für nicht notwendig erachtet. Man könne zuerst vorhandene Lücken im Ortsteil schließen. Bürgermeister Obermeier weist in diesen Zusammenhang darauf hin, dass diese Grundsatzfrage bereits beim Aufstellungsbeschluss diskutiert wurde und sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Planung ausgesprochen hat. Diese gültigen Rahmenbedingungen und die Ergebnisse der Besprechungen wurden nun vom Ingenieurbüro EBB, Herrn Dykiert, in zwei aktualisierte Planungsentwürfen (hier als V 3 und V4 bezeichnet) eingearbeitet. Im Anschluss stellt Herr Dykiert die Planungsentwürfe vor. Diese sehen nach der Flächenbilanz in der Variante V 3 Bauflächen von 9.008 m² und in der Variante V 4 Bauflächen von 8.819 m² vor. Bei der Variante 4 ist die Planstraße B als Ringstraße ausgeführt und sieht eine Feldzufahrt im Bereich der Gemeinbedarfsfläche vor. Die Variante V 3 greift hingegen die originäre Ausführung mit Wendehammer auf und sieht eine Feldzufahrt in der Verlängerung des Wendehammers vor.
Im Gemeinderat entsteht eine Diskussion über die spezifischen Vor- und Nachteile der einzelnen Planungen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass die Variante V 3 das städtebauliche Interesse der Gemeinde, auch unter Berücksichtigung der Flächenbilanz, besser aufgreift. Der Gemeinderat spricht sich daher vorrangig für die Variante V 3 aus.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den vorgestellten Planungsausführungen zu und favorisiert die
Ausführung der Variante V 3.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2
Datenstand vom 21.08.2020 07:43 Uhr