Bauvoranfrage auf Neubau einer Reihenhausgruppe, bestehend aus 3 Reihenhäusern, auf Fl.Nr. 232/7, Gemarkung Pettendorf (Hauptstraße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Bauausschuss, 16.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 7. Bauausschuss 16.07.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, eine Reihenhausgruppe, bestehend aus 3 Reihenhäusern in E+1+D-Bauweise (DN 38°) mit einem Hauptbaukörper von 21,00 x 10,00 m zu errichten. Der erforderliche Stellplatzbedarf (2 Stellplätze/WE) wird durch 5 Carports/Garagen mit begrünten Flachdächern zzgl. einem Stellplatz nachgewiesen.

Hinweis Bauamt:
Die Zufahrten zu den Garagen/Carports sind über künftige Gemeinschaftsflächen (grau) dargestellt und als solche auch grundbuchamtlich zu sichern. Nicht dargestellt und lt. Stellplatz- und Garagensatzung auch nicht erforderlich sind Stellplätze für den Besucherverkehr. Diese sind erst für Mehrfamilienhäuser mit mind. 6 Wohneinheiten (Nr. 1.3 der Anlage zur Stellplatz- und Garagensatzung) nachzuweisen, die Anzahl oder Bemessung ist jedoch nicht definiert. Aufgrund der geplanten, verhältnismäßig dichten Bebauung unmittelbar an der Hauptstraße wird hier auf mögliche Behinderungen durch einen künftigen Besucherverkehr hingewiesen.

In Anbetracht dessen, dass der Antrag auf Baugenehmigung noch folgen wird, sollten hier jedoch noch keine Festlegungen erfolgen. Möglich wäre dann eine Festlegung analog der Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaates Bayern (GaStellV), die bei Mehrfamilienhäusern pro Wohnung einen Stellplatz sowie einen anteiligen Bedarf von 10% für den Besucherverkehr vorsieht.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung des Vorhabens ist über die Ortsstraße „Hauptstraße“, der Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage über den bestehenden Anschluss (Mischsystem) gesichert. Der Anschluss an die Wasserversorgungsanlage ist lt. Auskunft WZV vom 15.07.2020 ebenfalls sichergestellt.

Nachbarunterschriften:
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier weist eingangs darauf hin, dass er persönlich beteiligt ist und beantragt den Ausschluss nach Art. 49 GO. Nach Beschlussfassung übernimmt 2. Bürgermeister Ludwig Bink den Ausschussvorsitz.

Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Ausschuss wird kontrovers diskutiert, insbesondere wird die bauliche Ausführung und sehr dichte Bebauung kritisch gesehen, da der grundsätzliche Anspruch der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Pettendorf an den „ländliche Charakter“ dadurch nicht zweifelsfrei erfüllt werde. Die 3-Spänner sind nicht für ein Dorfgebiet geeignet. Auch können durch die Stellung der Gebäude Probleme mit den Stellplätzen und dem Verkehrsfluss möglich sein. Hier ist ggf. an eine Drehung um 90° zu denken. Aufgrund des geltenden Prüfungsmaßstabes nach Art. 34 Abs. 1 BauGB (Innenbereich) sei jedoch das Einvernehmen zu erteilen, wenngleich an die Bauherren die Bitte gerichtet wird, das Konzept nochmals zu überdenken und die „Dichte“ der Bebauung nach Möglichkeit zu reduzieren.

Beschluss

Ausschlussbeschluss
Erster Bürgermeister Obermeier ist gemäß Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung in seiner Funktion als Ausschussvorsitzender auszuschließen. Den Ausschussvorsitz übernimmt der 2. Bürgermeister Ludwig Bink.

7 : 0 Stimmen


Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.08.2020 07:31 Uhr