Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung S43-2016-0923 vom 05.09.2016, Auffüllung von Ackerflächen mit Erdmaterial zur Bodenverbesserung auf den Fl.Nrn. 152, 154 Tfl., 449, 450, 451, 531, 532, 532/2, 532/3 und 533, jeweils Gemarkung Kneiting
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Bauausschuss, 16.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Antrag auf Verlängerung vom 08.06.2020, eingegangen am 03.07.2020, wird die Verlängerung der o.g. Baugenehmigung beantragt. Der Bauausschuss befasste sich in seiner Sitzung vom 19.05.2016 (siehe Anlage) mit dem Erstantrag und beschloss, diesem sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:
- Die im Vortrag genannten allgemeinen Auflagen sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen (hier: GVS Kneiting – Mariaort: Tonnagebeschränkung max. 7,5 to.) gemäß der StVO wird hingewiesen.
Die erforderlichen Abstandsflächen (5-10 m) zu angrenzenden, öffentlichen Feld- und Waldwegen sind einzuhalten.
Die Fl.Nr. 815 Tfl., Gemarkung Kneiting, öffentlicher Feld- und Waldweg im Eigentum der Gemeinde Pettendorf, ist nicht Bestandteil dieser Zustimmung.
Das Landratsamt Regensburg erteilte mit Bescheid vom 05.09.2016 die beantragte Baugenehmigung unter umfangreichen Auflagen und Hinweisen, die eine Gültigkeit von 4 Jahren hat (Art. 69 Abs. 1 BayBO) und vor Ablauf um jeweils zwei weitere Jahre verlängert werden kann (Art. 69 Abs. 2 Satz 1 BayBO). Die im Erstantrag mit genannten Fl.Nrn. 154 und 815, jeweils Teilfläche, Gemarkung Kneiting, sind nicht mehr Bestandteil der beantragten Verlängerung.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Die Gemeinderäte Dotzler und Sikkes merken kritisch an, inwieweit es sichergestellt sei, dass das verwendete Auffüllmaterial tatsächlich der Bodenverbesserung dient und auch die Herkunft passend sei. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass hierfür im Bescheid klare Vorgaben gemacht werden und auch weitreichende Informationen vorliegen, die grundsätzlich die Anforderungen an die Bodenverbesserung definieren. Gemeinderat Amann weist darauf hin, dass der Antragsteller als Biobauer vermutlich großes Interesse daran hat, die Maßnahme wertig auszuführen.
Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Verlängerung der Baugenehmigung um zwei Jahre zu. Die im Sachverhalt genannten Voraussetzungen der Gemeinde Pettendorf gelten uneingeschränkt auch für die Verlängerung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2
Datenstand vom 21.08.2020 07:31 Uhr