Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan "Feuerwehrgerätehaus Kareth" des Markt Lappersdorf; Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Gemeinderat, 03.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 12. Gemeinderat 03.12.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.11.2020, eingegangen am 27.11.2020, teilt der Markt Lappersdorf mit, dass der Marktgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus Kareth“ beschlossen hat. Die Gemeinde Pettendorf wird als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf bis spätestens 8. Januar 2021 gebeten. Erfolgt keine fristgemäße Rückäußerung, so wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bauleitplan nicht berührt werden.

Der Gemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung vom 03.09.2020 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung mit der vorliegenden Planung befasst und festgestellt, dass Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt erneut fest, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bauleitplan nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2021 10:52 Uhr