Neubau eines Bürogebäudes auf Fl.Nr. 82/20, Gemarkung Pettendorf, Parzelle G1 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Schloßstraße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Bauausschuss, 18.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 18.02.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 16.04.2020 mit dem Antrag des Bauherrn auf Neubau einer Halle mit Büroräumen und erteilte dieser sein Einvernehmen.

Nun wird geplant, ein Bürogebäude in zweigeschossiger Bauweise mit Betriebsleiterwohnung in den Ausmaßen von 11,99 x 17,99 m sowie ein Bürogebäude in eingeschossiger Bauweise in den Ausmaßen von 14,25 x 7,99 m zu errichten. Die geplante Unterkellerung (22,09 x 18,10 m) soll mit einer Tiefgarage mit 8 Stellplätzen, Technik- und Lagerräumen versehen werden. Die Zufahrt zur Tiefgarage ist im westlichen Bereich des Gebäudes angeordnet.

Das neue Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:

Festsetzung
Bebauungsplan
Bauplan
Grenzbebauung Gebäude
Eingeschossig
Zweigeschossig




Schaffung von Stellplätzen:
Die den Antragsunterlagen beigefügte Stellplatzberechnung mit 8 erforderlichen Stellplätzen zzgl. 3 Besucherstellplätzen ist vereinfacht dargestellt und nicht ganz stimmig. Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass die geplanten 11 Stellplätze ausreichend sind und der Stellplatzbedarf damit gedeckt ist.

Abstandsflächen:
Die erforderlichen Abstandsflächen werden nach den vorgelegten Plänen eingehalten bzw. die Erklärung zu Übernahme der Abstandsflächen vom Eigentümer der Fl.Nr. 82/21 liegt noch nicht vor. Die Planung ist vom 25.01.2021, da die Neuregelung des Abstandsflächenrechts der BayBO zum 01.02.2021 in Kraft getreten ist, wäre/ist diese ggfs. anzupassen. Eine Flächenübernahme, derzeit geplant mit 3,00 m (?!), wäre nach der neuen Regelung auf einer Breite von 2,09 m mit einer Tiefe von 7,04 m erforderlich.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Schloßstraße“ erschlossen. Das Grundstück ist an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen. Die Wasserversorgung durch den WZV Naab-Donau-Regen ist gesichert.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderlichen Unterschriften werden vor Weiterreichung an das Landratsamt Regensburg versucht einzuholen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Vor Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg ist die Nachbarbeteiligung durchzuführen und die Unterlagen um die Erklärung zur Übernahme der Abstandsflächen beizufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2021 20:09 Uhr