Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan "Hochgrain II, Turl" des Markt Lappersdorf;
Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Gemeinderat, 04.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Mail vom 19.02.2021 teilt das Architekturbüro TB Markert namens des Markt Lappersdorf mit, dass der Bauausschuss des Marktes Lappersdorf in seiner Sitzung am 01.02.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen hat, den o.g. Bebauungsplan zu ändern.
Der Bauausschuss hat in öffentlicher Sitzung am 01.02.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Bebauungsplan „Bebauungsgebiet Hochgrain II, Turl“, Deckblatt Nr. 1, mit integriertem Grünordnungsplan gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf durchzuführen. Mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verfahrensschritte wurde unser Planungsbüro gemäß § 4b BauGB durch den Bauausschuss beauftragt.
Zeitnah zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf des Bauleitplans liegt in der Zeit vom 01.03.2021 bis einschließlich 01.04.2021 im Rathaus des Marktes Lappersdorf (Rathausstraße 3, 93138 Lappersdorf) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Darauf wurde mit Bekanntmachung vom 12.02.2021 hingewiesen. Im Namen des Marktes Lappersdorf möchten wir Sie als Behörde bzw. als sonstiger Träger öffentlicher Belange bitten, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Entwurfsfassung des Bauleitplans Stellung zu nehmen.
Um eine Stellungnahme wird bis zum 01.04.2021 an TB|MARKERT, Nürnberg, mail: beteiligung@tb-markert.de gebeten. Sollten wir bis zum Ablauf der Frist nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bauleitplan nicht berührt werden, bzw. wird Ihr stillschweigendes Einverständnis angenommen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bauleitplan nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gr Weigl ist während der Abstimmung abwesend.
Datenstand vom 27.04.2021 12:46 Uhr