Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „An den Klostergründen" in Pielenhofen;
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Gemeinderat, 04.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 28.01.2021 teilt die Gemeinde Pielenhofen mit, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18.12.2020 aufgrund der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes diverse Änderungen beschlossen hat.
Die Planungen wurden gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Pettendorf als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu den beiliegenden Entwürfen bis spätestens 11.03.2021 gebeten.
Erfolgt keine fristgemäße Rückäußerung, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden, öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben.
Stellungnahme Verwaltung:
Die Änderungen in der Fassung vom 18.12.2020 sind in den beigefügten Planunterlagen (RIS) gegenüber dem bisher rechtswirksamen Bebauungsplan in rot markiert. Es wird festgestellt, dass durch die Änderungen Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die vorgelegte 2. Änderungsplanung des Bebauungsplans „An den Klostergründen“ Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Weigl ist während der Abstimmung abwesend.
Datenstand vom 27.04.2021 12:46 Uhr