Kinderbetreuung; Waldkindergarten Pielenhofen, Beratung und Beschlussfassung über eine anteilige gemeindliche Beteiligung am Betriebskostendefizit


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Gemeinderat, 04.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 12. Gemeinderat 04.11.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 25. Oktober fand auf Einladung der Gemeinde Pielenhofen eine Besprechung zur aktuellen Thematik Waldkindergarten Pielenhofen statt. Beteiligte waren hierbei:
Herr BGM Gruber, Herr GL Sterl, Herr Bergmann, GF von littlebigFuture in Begleitung eines Mitarbeiters, Frau Wolfram als aktuelle Leitung des Waldkindergartens und BGM Obermeier.
Inhalt der Besprechung war zum einen die aktuelle Situation im laufenden Kindergartenjahr, zum anderen die zukünftige Trägerschaft eines Waldkindergartens Pettendorf.
Dargestellt wurde die Kostenkalkulation für das Jahr 2022, die ein Gesamtdefizit von 59.268,19 € erwarten ließe, das nicht gedeckt wäre. Dies müsse bei fehlender Bereitschaft der Gemeinde zu Auflösung der Verträge und Reduktion des Personals führen, da der Träger keine Defizite tragen könne.
Bereits im Juli dieses Jahres trat der Betreiber der zukünftigen Einrichtung littlebigFuture an die Gemeinde heran und legte eine Betriebsträgervereinbarung bei, in der die Gemeinde die Zusage zur Übernahme des ungedeckten Betriebsaufwand als freiwilligen Zuschuss zusagen sollte. Die Gemeinde vertrat den Standpunkt, dass wie bisher die Gemeinde den entsprechend gesetzlichen Anteil am Basispflegesatz (1229,11 €/ Jahr/ Kind) zu zahlen hätte, wie bei anderen externen Kindergärten auch. Vertragliche Regelungen bestünden keine. Ausnahmsweise leistete die Gemeinde in der Vergangenheit finanzielle Unterstützung bei definierten Investitionen in überschaubarem Rahmen ohne Eingehen von Verpflichtungen.  Eine weitergehende Verpflichtung wurde nicht gesehen.
Vielmehr wurde wiederholt signalisiert, dass in der Vergangenheit grundsätzlich Interesse an einer gemeinsamen Einrichtung bestünde, wenn dadurch auch Plätze anerkannt wären. Da dies zu keinen Erwiderungen seitens der Gemeinde Pielenhofen führte, beschloss die Gemeinde, in Sachen Waldkindergarten selbst tätig zu werden. Dies ist auch im Planungsprozess. 
Auf die Anfrage, warum mit Eltern Betreuungsverträge geschlossen würden, obwohl keine betriebliche Finanzierung sichergestellt sei, wurde mitgeteilt, dass der bisherige Träger Kunterbunt e.V. die Trägerschaft zum 31.12.2021 aufgekündigt. Hintergrund ist, dass zwischen der Gemeinde Pielenhofen und diesem Träger wohl auch keine vertragliche Regelung bestand und hier ebenso Defizite entstanden waren. Der Trägerwechsel zu Kunterbunt war ebenfalls erst vor einigen Monaten erfolgt.
Aktuell hat die Gemeinde Pettendorf 7 Kinder in der Einrichtung, wobei eines U 3 mit dem Faktor zwei bewertet wird. Die Aufnahme unter 3-jähriger Kinder ist ebenfalls nicht kommuniziert. Dies ist insoweit von Belang, dass in Waldkindergärten die Aufnahme unter 3 -jähriger zu einem Stellenschlüssel von 1:3 führt (normal in der Krippe 1:6) und damit zu erheblichen Mehrkosten. Auch werden üblicherweise diese Kinder dann über das ganze Jahr – auch nach dem Erreichen des 3. Lebensjahres- mit diesem Stellenschlüssel betreut, was natürlich zu deutlich höheren Personalkosten führt als bei Kindergartenkindern ( Schlüssel zwischen 1:8 und 1: 11 vorgeschlagen, keine Verpflichtung mehr). 
Aus Sicht der Gemeinde ist zunächst über die Defizitbeteiligung für das Kindergartenjahr bis August 2022 zu entscheiden. Dies beträgt nach der aktuellen Kalkulation 18795,38 €. Aktuell besuchen den Waldkindergarten ca. 30 Kinder.
Diese Summe müsste anteilig zwischen den Gemeinden aufgeteilt werden. Aus Sicht der Gemeinde Pettendorf aber nur für Kindergartenkinder, etwaige U 3- Anteile wären zu bereinigen. Geschätzt wäre dies für die Gemeinde Pettendorf ein Kostenanteil von unter 5000 €.
Die weitere Planung hängt von der Entscheidung des Pettendorfer Gemeinderates ab, mit welchem Träger er den Waldkindergarten in Pettendorf betreiben wird. Diese Entscheidung soll nach Eingang der Baugenehmigung erfolgen.
BGM Gruber wiest darauf hin, dass der Weggang der Pettendorfer Kinder ein existentielles Problem darstellen könnte, auch sprächen Synergieeffekte bei der Personaldisposition und die bisherige Zusammenarbeit für den Betrieb beider Einrichtungen mit einem gemeinsamen Träger. Bürgermeister Obermeier stellt klar, dass die Trägerschaft aus den vorliegenden Bewerbern der Gemeinderat Pettendorf zu treffen hätte und dies wie oben vermerkt nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgen kann.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Bink macht deutlich, dass er dem Antrag nicht zustimmen wird, da eine solche Regelung zugunsten einer externen Einrichtung Begehrlichkeiten weiterer Träger weckt. Der neue Träger musste sich seiner Situation bewusst sein, ein Ausgleich über die Zahlungen nach dem BayKiBiG sei nicht angezeigt. Des Weiteren so Bink, war die Gemeinde Pielenhofen nie an einer gemeinsamen Regelung für den Waldkindergarten interessiert, so dass die jetzige Anfrage durchaus überrascht. 
Die Gemeinderäte Dr. Bosl und Manz plädieren für eine pragmatische Lösung. So sei für die temporäre Sicherung der sieben Plätze ein Aufwand von ca. 5.000 € vergleichsweise gering, so dass ein befristeter finanzieller Ausgleich sinnvoll erscheint. Gemeinderat Pengler weist darauf hin, dass auch der bestehende Förderverein über finanzielle Mittel verfügt. Ggf. lassen sich über diesen Weg Defizite ausgleichen. 

Bürgermeister Obermeier greift diesen Hinweis auf und schlägt vor, den Beschluss um folgenden Zusatz zu ergänzen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Mittel des Fördervereins für Defizitzwecke verwendet werden können. Diese wären grundsätzlich vorrangig heranzuziehen.  

Beschluss

Die Gemeinde Pettendorf trägt die anteilig entstehenden Betriebskostendefizite des Waldkindergartens Pielenhofen für die Kinder (7) aus dem Gemeindegebiet Pettendorf für die Monate Januar - August 2022. Die bisher erwartete Kostenbeteiligung beträgt ca. 5000 €. Für diese Zeit ist eine Vereinbarung mit dem neuen Träger abzuschließen sobald eine Bestätigung erfolgt, dass eine Betriebserlaubnis erteilt wird. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob vorrangig Mittel des Fördervereins zum Defizitausgleich vorhanden sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 30.12.2021 14:57 Uhr