Vollzug der GO; Durchführung eines Bürgerentscheids gemäß Art. 18 a Abs. 2 GO, Entwicklung Reifenthal-Nord II


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Gemeinderat, 03.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 03.03.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Sachverhalt ist umfassend bekannt und bezieht sich auf die Beschlussfassung des Gemeinderates vom 03.02.2022, in der vom Gemeinderat ein Aufstellungsbeschluss zur Überplanung der Fl.Nrn. 1266, 1266/2, 1266/3 (Teilfläche), 1266/8, 1270 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Pettendorf. 


In gleicher Sitzung wurde beschlossen, dass bei einer positiven Beschlussfassung ein Bürgerentscheid durchgeführt wird. Im Bürgerentscheid soll auf Grundlage einer demokratischen Mehrheit die tatsächliche Realisierung des Gebietes unter Berücksichtigung der im Aufstellungsbeschluss festgelegten Nutzungen getroffen werden. Da die geplanten Nutzungen in unmittelbarer Abhängigkeit zueinanderstehen, wird im Bürgerentscheid eine kumulative Fragestellung formuliert. 

Der Bürgerentscheid wird am Sonntag, den 22.05.2022 durchgeführt. Auf die neu erlassene Satzung zum verwaltungsrechtlichen Ablauf vom 03.03.2022 wird verwiesen. 

Die Fragestellung des Bürgerentscheides ist vom Gemeinderat zu formulieren (Ratsbegehren nach Art. 18 a Abs. 2 GO). 

Zur Wahrung der gebotenen Neutralität wird eine allgemein verständliche und sachliche Fragestellung formuliert. 

Die Gemeinde Pettendorf wird vor dem Bürgerentscheid mind. zwei öffentliche Veranstaltungen zur Information über das Planvorhaben durchführen. Die Termine werden in der Aprilsitzung bekanntgeben. 

Die Fragestellung (Abstimmungsfrage) des Bürgerentscheides wird wie folgt formuliert: 

„Sind Sie dafür, dass der Bebauungsplan „Reifenthal Nord II“, mit Ansiedlung eines Vollsortiment-Supermarktes zur Nahversorgung, einem Angebot „Betreutes Wohnen“ mit Kurzzeitpflege für Senioren und einer Wohnbebauung realisiert wird?“

Antwortmöglichkeiten: Ja oder Nein.








    

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt.  Im Gemeinderat entsteht eine kontroverse Diskussion über die Abweichung der Begrifflichkeit vom ursprünglichen Aufstellungsbeschluss.

Gemeinderat Weigl merkt kritisch an, dass im Aufstellungsbeschluss nicht von einem Vollsortiment-Supermarkt zur Nahversorgung sondern lediglich von einem Sondergebiet Einzelhandel die Rede. 

Des Weiteren wird von der UwB-Fraktion und von Bündnis 90/Die Grünen insbesondere kritisch betrachtet, dass in der Abstimmungsfrage nun von einer Kurzzeitpflege die Rede sei. Man solle in diesem Zusammenhang bedenken, dass hier nicht Versprechen gemacht werden, die ggf. nicht realisiert werden können. Vor allen Dingen seien hier Nuancen wie z. B. der Unterschied zwischen Tagespflege und Kurzzeitpflege entscheidend.  Aus Sicht der Gemeinderäte Muehlenberg und Dotzler geht der Begriff Kurzzeitpflege zu weit, zumal dieser so nicht im Aufstellungsbeschluss vorgesehen war. 

Auch der Begriff Wohnbebauung entspräche nicht dem Begriff, der im Aufstellungsbeschluss verwendet wurde. 

Im Rahmen der Diskussion ergibt sich die Notwendigkeit, die Fragestellung zu ändern. Insbesondere entsteht im Gemeinderat ein klares Meinungsbild dazu, dass die Erstellung eines Teilstücks der Umgehungsstraße (Ortsumfahrung) Inhalt der Abstimmung sein soll. 

Bürgermeister Obermeier stellt daher nachfolgende Änderungen zur Fragestellung zur Abstimmung: 

Der Begriff „Vollsortiment-Einzelhandel“ wird durch „Lebensmitteleinzelhandel“ ersetzt.

Der Begriff „Betreutes Wohnen mit Kurzzeitpflege für Senioren“ wird durch „Betreutes Wohnen für Senioren mit zugehörigen Funktionen“ ersetzt. 

Der Begriff „Wohnbebauung“ wird durch „Allgemeines Wohngebiet“ ersetzt. 
Die Abstimmungsfrage wird aufgrund der Realisierung eines Teilstückes der Umgehungsstraße wie folgt ergänzt: „…und der Umsetzung eines Teilstückes der Umgehungsstraße vor Reifenthal“


Die Abstimmungsfrage lautet demnach: 

  „Sind Sie dafür, dass der Bebauungsplan „Reifenthal Nord II“, mit Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandels, einem Angebot „Betreutes Wohnen“ für Senioren mit zugehörigen Funktionen, einem allgemeinen Wohngebiet und der Umsetzung eines Teilstückes der Umgehungsstraße vor Reifenthal realisiert wird?“

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheides über die Realisierung des Bebauungsplans „Reifenthal Nord II“ am Sonntag, den 22.05.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Abstimmungsfrage wird wie folgt geändert:

  Der Begriff „Vollsortiment-Einzelhandel“ wird durch „Lebensmitteleinzelhandel“ ersetzt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Abstimmungsfrage wird wie folgt geändert:

Der Begriff „Betreutes Wohnen mit Kurzzeitpflege für Senioren“ wird durch „Betreutes Wohnen für Senioren mit zugehörigen Funktionen“ ersetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Abstimmungsfrage wird wie folgt geändert:

Der Begriff „Wohnbebauung“ wird durch „Allgemeines Wohngebiet“ ersetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Abstimmungsfrage wird aufgrund der Realisierung eines Teilstückes der Umgehungsstraße wie folgt ergänzt: „…und der Umsetzung eines Teilstückes der Umgehungsstraße vor Reifenthal“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Abstimmungsfrage lautet demnach: Sind Sie dafür, dass der Bebauungsplan „Reifenthal Nord II“, mit Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandels, einem Angebot „Betreutes Wohnen“ für Senioren mit zugehörigen Funktionen, einem allgemeinen Wohngebiet und der Umsetzung eines Teilstückes der Umgehungsstraße vor Reifenthal realisiert wird?

Beschluss 6

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen kommunal- wahlrechtlichen Maßnahmen zur Durchführung des Bürgerentscheids am 22.05.2022 auf Grundlage der gemeindlichen Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren, Ratsbegehren und Bürgerentscheiden vom 03.03.2022 auszuüben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.04.2022 12:03 Uhr