Vollzug Baugesetzbuch (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungs- und Grünordnungsplan "Hohensand V" 1. Änderung, des Markt Lappersdorf, hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderat, 05.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 05.05.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Lappersdorf hat in seiner Sitzung vom 14.12.2021 die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Hohensand V“ beschlossen. Die vom Planungsbüro EBB Ingenieurgesellschaft mbH, Michael Burgau Straße 22a, 93049 Regensburg, ausgearbeitete Entwurfsplanung in der Fassung vom 04.04.2022 wurde in der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses gebilligt. In gleicher Sitzung wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB  und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Wesentliches Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Anpassung der bisher unbebauten Grundstücke an die zeitgemäßen städtebaulichen Vorstellungen des Marktes Lappersdorf und die Nachverdichtung der bestehenden Wohnbebauung. Das Bauleitplanverfahren wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren und ohne Umweltprüfung durchgeführt. Diese Bebauungspläne dienen der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird die Gemeinde Pettendorf um Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf gebeten. Soweit bis spätestens 07.06.2022 keine Rückäußerung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die vorgelegte Planung Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.07.2022 10:10 Uhr