Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Pielenhofen, hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Gemeinderat, 05.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Mail vom 23.03.2022 teilt die Gemeinde Pielenhofen mit, dass der Gemeinderat die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsschutzplan für das ganze Gemeindegebiet Pielenhofen beschlossen hat.
In der Sitzung des Gemeinderats vom 29.10.2021 ist der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 29.10.2021 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Zuge einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen worden.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird die Gemeinde Pettendorf gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 4 Satz 2 BauGB über das Bauleitplanverfahren unterrichtet und um Stellungnahme gebeten. In den Anlagen erhalten Sie die Vorentwurfsunterlagen in der Fassung vom 29.10.2021 und das formelle Schreiben der Bekanntmachung nach § 4 Abs. 1 BauGB übersandt. Diese Anlagen dienen vorrangig der allgemeinen Information.
Soweit bis spätestens 06.05.2022 keine Rückäußerung der Gemeinde Pettendorf erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanungen nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Die Unterlagen zu den Vorentwürfen können digital unter
abgerufen werden.
Des Weiteren wird darüber informiert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 05.04.2022 bis einschließlich 06.05.2022 stattfindet. Hierauf wird durch ortsübliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt am 28.03.2022 hingewiesen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch die vorgelegte Planung nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.07.2022 10:10 Uhr