Breitbandausbau, Gigabit V3_0; Beratung und Beschlussfassung über die Stellung der Förderanträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Gemeinderat, 07.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 7. Gemeinderat 07.07.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

A. Ausgangslage
Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH („LNI“) wurde im April 2021 zum Zwecke der Unterstützung von Kommunen beim Auf- und Ausbau von leistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur als öffentliche Infrastrukturgesellschaft auf 48 ausschließlich öffentliche Gesellschafter erweitert. Zielsetzung des gemeinsamen Vorgehens ist die Nutzung von Synergieeffekten und der Bündelung von Ressourcen und Know-How für ein koordiniertes Vorgehen. Der gemeindliche Eigenanteil fließt als Anlagekapital in die kommunale GmbH. Das errichtete Netz wird mittelfristig zu Einnahmen führen, die in der kommunalen LNI GmbH verbleiben. 

Mit Gremiumsbeschluss vom 01.10.2020 wurde der LNI auf Grundlage der „Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben im Bereich des Auf- und Ausbaus von Breitbandinfrastruktur“ die Aufgabe des Auf- und Ausbaus von leistungsfähiger Breitbandinfrastruktur innerhalb der Gebietskörperschaft im Wege einer sog. Inhousevergabe gemäß § 108 GWB übertragen. Die LNI nimmt seitdem verschiedene Aufgaben für den Auf- und Ausbau der (über)örtlichen Breitbandinfrastruktur wahr.

B. Einleitung und Abschluss der Markterkundung
Derzeit werden von der LNI die konkreten Ausbauvorhaben in den einzelnen Mitgliedskommunen nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bunderepublik Deutschland“ vom 26. April 2021 („Gigabit-Richtlinie“) vorbereitet und koordiniert.

Der anstehende Ausbau erfolgt im Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Gigabit- Richtlinie, d.h. das Breitbandnetz wird in kommunaler Verantwortung errichtet und für den Betrieb an (ein) Telekommunikationsunternehmen gegen Zahlung eines Entgelts verpachtet. Der Ausbau betrifft zunächst Gebiete in denen die vorhandene Telekommunikationsinfrastruktur nicht mindestens eine Datenrate von 100 Mbit/s im Download gewährleistet. Die Breitbandinfrastruktur wird als Glasfasernetz ausgebaut, sodass Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s sowohl im Down- als auch im Upload gewährleistet sind und eine zukunftssichere Infrastruktur gewährleistet ist.

Um Fördermittel nach dem Bundesförderprogramm Gigabit zu erhalten, hat die LNI eine Markterkundung zur Erfassung der IST-Situation und der Abfrage etwaiger geplanter Ausbauvorhaben von Privatunternehmen durchgeführt, die mittlerweile abgeschlossen ist. Die aus der Markterkundung abgeleiteten Daten wurden von einem Fachplanungsbüro aufbereitet. Daraus ergeben sich die wesentlichen Ergebnisse für das Gebiet sämtlicher Gesellschafter der LNI wie z.B. die Anzahl der förderfähigen Adressen im Erschließungsgebiet. Hierbei können sich im weiteren Projektverlauf möglicherweise noch Änderungen im Detail hinsichtlich der Förderfähigkeit einzelner Adressen ergeben, d.h. einzelne wegfallen oder nachträglich auch aufgenommen werden.

C. Ableitungen für den förderfähigen Ausbau innerhalb der Gebietskörperschaft
Auf Grundlage der bisherigen Vorarbeiten wurden damit förderfähige Ausbauadressen im Gebiet der LNI unter dem Bundesförderprogramm Gigabit identifiziert. Daraus werden für den Ausbau und Betrieb der Telekommunikationsinfrastruktur sog. Cluster gebildet, d.h. Gebiete vorläufig so zusammengefasst, dass eine möglichst wirtschaftliche und zügige Erschließung unter Berücksichtigung von Synergieeffekten erfolgen kann. Ihre Kommune liegt hierbei im Cluster Nord (siehe Anhang 1), wobei geringfügige Verschiebungen des Clusterumfangs im weiteren Projektverlauf möglich sind. 

Konkret wurden für Ihre Kommune daraus die jeweils förderfähigen Adressen für innerhalb der Gebietskörperschaft abgeleitet. Diese Adressen sollen nunmehr unter Inanspruchnahme von Fördermitteln nach der Gigabit-Richtlinie ausgebaut werden, um den Bürgerinnen und Bürgern, ansässigen Unternehmen sowie den öffentlichen Liegenschaften wie z.B. Rathäuser, Schulen etc. ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen.

D. Finanzierung durch Eigen- und Fördermittel

1. Erörterung des Sachverhalts
Die Finanzierung des Auf- und Ausbaus von leistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur erfolgt im Wesentlichen durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln. Hierbei werden sowohl Fördermittel auf Grundlage der Gigabit-Richtlinie in Anspruch genommen, die durch die Fördermittel aus der Kofinanzierung in Bayern aufgrund der Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern vom 12. Juli 2021 (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie – KofGibitR) ergänzt werden. Weiterhin wird geprüft, ob ein Härtefall vorliegt, der den kommunalen Eigenanteil in einem Projekt noch zusätzlich in Abhängigkeit der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre abschmelzen könnte.

Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands soll nicht für jede Kommune der LNI einzeln ein Förderantrag gestellt werden, sondern es ist beabsichtigt, für die Kommunen eines jeweiligen sog. Clusters einen gesamthaften Antrag (Sammelantrag) zu stellen. Der verbleibende Anteil der nicht über Fördermittel finanzierbaren Kosten muss die Kommune in Form eines Eigenanteil selber tragen.

Nach derzeitiger Kostenschätzung ist für das Ausbauvorhaben in Ihrer Kommune von Bau- und Materialkosten in Höhe von 2.900.000 EUR auszugehen. Hierbei sind sämtliche Kosten für die Erschließung mit Breitbandinfrastruktur inklusive der Herstellung des sog. Gebäudestichs (Anschlussleitung vom  öffentlichen Grund bis zum Übergabepunkt des Gebäudes) enthalten. Die Höhe der Baukostenschätzung beruht auf der derzeitigen und vorläufigen Schätzung der von der LNI beauftragten Fachplaner, die in Anlehnung an die Kostenkalkulationen des Zuwendungsebers anhand bisheriger Erfahrungswerte aus anderweitigen Ausbauvorhaben sowie der bislang absehbaren Kostenentwicklung im Bau- und Materialbereich und einem Risikozuschlag aufgrund der derzeitigen Krisensituation infolge der Ukrainekrise und der Belastung von Lieferketten erarbeitet wurde. Die vorläufige Kostenschätzung erfolgt aus Transparenzgründen zu einem frühen Zeitpunkt im Projekt und wird im weiteren Projektverlauf mit der Ausarbeitung der Feinplanung für die Erschließungsmaßnahmen weiter bis zum Detailgrad einer Kostenberechnung fortgeschrieben. 

Die beigefügte Schätzung der vorläufigen Kosten soll zur Information und als Grundlage für eine belastbare Entscheidung durch die kommunalen Gremien dienen. Ein Härtefall liegt vor, wenn der (fiktive) kommunale Eigenanteil in einem Projekt 30% der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre übersteigen würde. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem fiktiven Eigenanteil und dem Betrag, der 30% der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre entspricht, zusätzlich zu 90% durch den Freistaat Bayern gefördert. 

Konkret gliedert sich die Finanzierung in Ihrer Kommune wie folgt:


Förderquote 
Förderumfang
Gigabit-Richtlinie
50 Prozent
1.450.000 EUR
Kofinanzierung Bayern
Aufstockung auf 90 Prozent (ländlicher Raum)
1.160.000 EUR
Eigenanteil der Kommune
10 Prozent
290.000 EUR
Summe

2.900.000 EUR

Damit beträgt der seitens Ihrer Kommune zu tragende Eigenanteil nach derzeitigem Stand 290.000 EUR.

Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt wird durch den Vertreter der LNI, Herrn Prechtl, ausführlich erläutert. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Pettendorf folgendes:

a. Die LNI wird dazu ermächtigt, die notwendigen Förderanträge und einen gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Bundeszuwendungsgeber abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.

13 : 0 Stimmen

b. Die LNI wird im Übrigen dazu ermächtigt, die Förderanträge und den gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Landeszuwendungsgeber für die Kofinanzierung des Freistaats Bayern nach Vorliegen des Bundesförderbescheids abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.

13 : 0 Stimmen

c. Die LNI wird schließlich ermächtigt, die bewilligten Bundes- und Landesfördermittel sowie den von der Kommune zu zahlenden Eigenanteil zweckgebunden für den Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur innerhalb der Gebietskörperschaft zu nutzen und die Mittelverwendung ordnungsgemäß zu dokumentieren sowie nachzuweisen. 


    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.09.2022 15:31 Uhr