Breitbandausbau; Beratung und Beschlussfassung über einen Eigenanteil der Eigentümer bei Errichtung eines Ftth-Anschlusses.
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Gemeinderat, 07.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zur weiteren Ausbaukonzeption ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, klarzustellen ob und wenn ja, in welcher Höhe ein Eigenanteil für unsere Eigentümer erhoben werden soll. Dies ist grundsätzlich rechtlich möglich und in anderen Ausbaubereichen (Strom, Gas etc.) durchaus üblich.
Im Bereich des ftth-Ausbaus (fiber to the home) würde ein eingenommener Eigenanteil die Wirtschaftlichkeit um die eingenommenen Summen verbessern, sodass sich die Gesamtförderung (90 %-ige Förderquote) um diesen Betrag reduzieren würde.
Am Beispiel der Gesamtkosten von TOP 2 von 2.900.000 € ergibt sich bei einem angenommenen Pauschalbetrag von 1000 € pro Anschluss bei 218 förderfähigen Adressen eine Rechnung (Tabelle wird in der Sitzung vorgestellt), aus der klar wird, dass der Einspareffekt der Gemeinde in keinem Verhältnis zu dem Kostenaufwand der Bürger entsteht. Vielmehr werden mögliche Fördermittel dann nicht beansprucht.
Insofern sollte auf den Eigenanteil verzichtet werden.
Klar kommuniziert wird aber, dass die Inanspruchnahme einer Anschlussleitung bis ins Haus nur im Zuge des Ausbaus ohne Kosten erfolgen kann. Sollte ein Eigentümer zum Ausbauzeitpunkt keinen Anschluss bis ins Haus wollen bzw. einer Verlegung nicht zustimmen, endet das Leerrohr an der Grundstücksgrenze.
Die Kosten für eine Verlegung zu einem späteren Zeitpunkt sind dann vollumfänglich vom Eigentümer selbst zu tragen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Gemeinde erhebt keinen Kostenanteil von den Eigentümern, wenn der ftth-Anschluss im Rahmen der jeweiligen Ausbaumaßnahme durchgeführt wird. Ist ein ftth-Anschluss nicht erwünscht, endet der Anschluss an der Grundstücksgrenze. Spätere Anbindungen (ftth) erfolgen auf Kosten des Eigentümers.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.09.2022 15:31 Uhr