Errichtung von zwei einseitigen, beleuchteten Werbeanlagen freistehend auf Fl.Nr. 979, Gemarkung Pettendorf (Regensburger Straße, Reifenthal)


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Bauausschuss, 17.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 10. Bauausschuss 17.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt zwei einseitig beleuchtende Werbeanlagen auf Höhe des Anwesens Pettendorfer Straße 4 in Reifenthal zu errichten. Die Ausmaße der jeweiligen Anlagen betragen 3,56 x 2,52 m (Postermaß) bei einer Gesamthöhe von 3,72 m.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Pettendorfer Straße“ bzw. „Regensburger Straße“ (Kreisstraße R 39) erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind nicht erforderlich.

Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus. 

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, die Zustimmung der Fl.Nrn. 979/3 und 982/2, jeweils Gemarkung Pettendorf, wurde nicht erteilt bzw. nicht eingeholt.

Stellungnahme Bauverwaltung:
Bürgermeister Obermeier erläuterte bereits in der Sitzung vom 18.08.2022 den Sachverhalt in Verbindung mit einem Urteil des VG Ansbach. Hiernach ist eine derartige Werbeanlage zwar nicht wünschenswert, aber rechtlich offenbar genehmigungsfähig.

Zudem wäre zu beachten, dass die Werbeanlage 1 an der Einmündung in die Pettendorfer Straße ggfs. die Sicht in Richtung Schwetzendorf einschränken könnte. Hier wäre unter Umständen von Seiten des Landratsamtes die Verkehrswacht mit zu beteiligen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier verweist auf das Gerichtsurteil des VG Ansbach in ähnlicher Sache. Schriftführer Putz erläutert hierzu den Sachstand des zuletzt behandelten Antrags auf Errichtung einer Werbeanlage in Schwetzendorf. Laut Landratsamt wird dieser Antrag der Gemeinde erneut zur Beratung vorgelegt werden, da die beabsichtigte Nutzung genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Datenstand vom 15.12.2022 19:47 Uhr