Wohnhausanbau auf bestehender Garage auf Fl.Nr. 1429/4, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 8 im Baugebiet "Schwetzendorf-Südwest" (Aubergstraße, Schwetzendorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Bauausschuss, 15.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird folgendes festgestellt:
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schwetzendorf-Südwest“ (Parzelle 8) in Schwetzendorf. Der Tagesordnungspunkt wurde daher entsprechend geändert.
Zum Vorhaben:
Es wird beabsichtigt einen Wohnhausanbau mit den Ausmaßen von 8,70 m x 7,80 m auf einer bestehenden Garage zu errichten. Das Vorhaben soll mit einem Satteldach (DN 18 bzw. 28°) realisiert werden. Dadurch wird von der festgesetzten Dachneigung (36 – 43°) abgewichen, es ist eine Befreiung von den Festsetzungen erforderlich.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Aubergstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert. Anfallendes Niederschlagswasser ist, soweit möglich, auf dem Grundstück zurückzuhalten bzw. zu versickern.
Stellplatzbedarf:
Gemäß Planung werden insgesamt 4 Stellplätze, davon 2 neu, zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, eine Zustimmung (Fl.Nr. 1429/5) wurde nicht erteilt.
Abstandsflächen:
Gemäß den vorgelegten Planunterlagen wird die Mindestabstandsfläche von 3,0 m eingehalten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Vorhaben sein Einvernehmen und ist mit der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter folgenden Voraussetzungen einverstanden:
- Anfallendes Niederschlagswasser ist, soweit möglich, auf dem Grundstück zurückzuhalten bzw. zu versickern.
- Die neu zu schaffenden 2 Stellplätze sind auf dem Grundstück bis zur Bezugsfertigkeit des Vorhabens nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.02.2023 19:50 Uhr