Verwiesen wird auf den Sachverhalt aus der Sitzung vom 03.11.2022, hier TOP 5. Ergänzend wurde von der Kerl eG ein standardisierter Beschlussvorschlag mit einem erhöhten Beteiligungsansatz versendet:
Die Kommunale Energie Regensburger Land eG – KERL eG – wurde am 7. Dez. 2011 gegründet. Alle 41 kreisangehörigen Kommunen und der Landkreis Regensburg sind Mitglieder dieser Genossenschaft. Zweck der Genossenschaft ist laut Satzung die Konzeption, Planung, Erstellung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien in der Region Stadt und Landkreis Regensburg, der Absatz der erzeugten Energie, die Beteiligung an Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien usw.
Explizit wird in der Satzung auch die Möglichkeit eine Kooperation mit Dritten und hier insbesondere mit Bürgergenossenschaft/en Region Regensburg angesprochen.
Der Klimawandel und dessen Folgen, aber auch die derzeitige Situation in Europa, ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine, fordern ein entschiedenes Umsteuern hin zum Energieeinsparen und zur Erzeugung von Strom, Wärme usw. aus erneuerbaren Energiequellen vor Ort in der Region.
Der Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Genossenschaftsmitglieder haben sich in der Generalversammlung der KERL eG am 05. Dezember 2022 dafür ausgesprochen, mit der kommunalen Genossenschaft im Bereich der Erzeugung regenerativer Energien vor Ort vorankommen zu wollen.
Nachfolgende Beschlüsse wurden dazu gefasst:
1. Die Generalversammlung der KERL eG möchte die Wertschöpfung im Bereich der Erneuerbaren Energien in der Region halten und empfiehlt daher den Kommunen im Landkreis Regensburg, dies durch entsprechende Beschlüsse (z. B. Vorgaben zu Bürgerbeteiligung, Flächenpooling) in ihren Gremien zu ermöglichen.
2. Die Generalversammlung empfiehlt den Kommunen eine Flächensicherung für EE-Anlagen in Kooperation mit der KERL eG.
3. Die Generalversammlung spricht sich dafür aus, dass die KERL eG im Bereich Wärmeversorgung und bei den EE-Energien beratende und koordinierende Tätigkeiten für die KERL-Mitglieder anbietet, mögliche Projekte prüft und ggf. in Kooperation mit der jeweiligen Kommune eine Umsetzung vorantreibt.
4. Vorstand und Aufsichtsrat werden ermächtigt, Unternehmensgründungen / Beteiligungen (GmbH / GmbH & Co. KG etc.) für die Themenbereiche Wärmeversorgung und EE-Anlagen zu prüfen und vorzunehmen.
5. Mit (regionalen) Kooperationspartnern, den jeweiligen Standortkommunen usw. sollen die Grundlagen für die Planung, die Finanzierung, die Projektierung, den Bau und den Betrieb von EE-Anlagen und Wärmenetzen geschaffen werden. Dabei sollen insbesondere Bürger/-innen, Kommunen und regionalen Unternehmen finanzielle Beteiligungen z. B. über Bürgergenossenschaften ermöglicht werden.
6. Die Generalversammlung der KERL eG empfiehlt den Mitgliedskommunen weitere Genossenschaftsanteile zu zeichnen, um der KERL eG eine Beteiligung an Projekten sowie
deren Umsetzung zu erleichtern. Bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen der KERL eG durch einzelne Mitgliedskommunen erfolgt eine gesonderte Rechnungsstellung.
Die Generalversammlung der KERL eG empfahl zudem jedem Mitglied der Genossenschaft seine Genossenschaftsanteile entsprechend der Einwohnerzahl zu erhöhen. Die Generalversammlung erachtet einen Betrag von 10 Euro je Einwohner als notwendig, um mit dieser finanziellen Ausstattung erste Projekte anzustoßen und in eine Umsetzung mit Kooperationspartnern zu führen.
Für die Gemeinde Pettendorf wird demnach anstelle der bisherigen Beschlusslage von 3.000 € ein deutlich höherer Anteil von 36.000 € eingebracht, soweit der Gemeinderat dies befürwortet. Dies wären 36 neue Anteile, somit insgesamt 37 Anteile bei der KERL eG.