Vollzug des Haushaltsrechts; Kreditaufnahme im Rahmen des Art. 69 Abs. 2 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderat, 02.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 02.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Aufgrund von nicht geplanten Mehrausgaben für Investitionsvorhaben und dem Ausfall von Einnahmen von 1 Mio. € im Haushaltsjahr 2022 muss die Gemeinde Pettendorf bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2023 am 03.03.2023 im Rahmen des Art. 69 Abs. 2 GO eine weitere Kreditaufnahme beanspruchen. 

Hierfür sind nachfolgende Gründe maßgeblich: 

Mehrausgaben Kinderhaus Kneiting
Für das Kinderhaus Kneiting wurden insgesamt Ausgaben von 3.172.734 € ohne Grunderwerb und Ausstattungsgegenstände kalkuliert. Für den Grunderwerb wurden zudem bereits 435.189,16 € in 2021 geleistet. 

Dabei war es vorgesehen die Investition über die Einnahme von Fördermitteln in Höhe von 
1.920.000 €, mittels bereits gewährter Kredite und durch Eigenmittel in Höhe von 1.269.734 € zu finanzieren. Aus der Förderung stehen noch 400.000 € aus, die jedoch erst Ende 2023 erwartet werden können.

Derzeit belaufen sich die kalkulierten Ausgaben auf Grundlage der vorliegenden Ausschreibungsergebnisse ohne Grunderwerb und Kostensteigerungen auf 3.773.898,48 €, davon werden zeitnah im Jahr 2023 415.667,64 € kassenwirksam, dies aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Haushaltsplanung 2023 zu ca. 2/3 in der sog. haushaltslosen Zeit nach Art. 69 GO. 

Gegenüber der Planung haben sich bis dato Mehrausgaben in Höhe von 601.164,48 € ergeben, die zusätzlich aus Eigenmitteln kompensiert werden mussten. 

Zum Stand Mai 2022 konnte noch von nachfolgender Situation ausgegangen werden: 



Mehrausgaben Ärztehaus Pettendorf
Für das Haushaltsjahr 2022 wurde von geplanten Restzahlungen von 900.000 € ausgegangen. Die Restkosten belaufen sich nun auf 1.082.813,79 €, so dass auch bei diesem Projekt aufgrund der in den Jahren 2020 bis heute „krisen- und coronabedingten“ erheblichen Preissteigerungen Mehrausgaben von 182.813,79 € entstehen, die sich aufgrund Rechnungsstellung bereits in der haushaltslosen Zeit 2023 kassenwirksam werden.  
Mehrausgaben Straßenbaumaßnahme Aichahof
Die Straßenbaumaßnahme Aichahof war mit einem Planansatz von 680.000 € im Haushalt veranschlagt, tatsächlich werden 897.858,08 € zur Zahlung fällig (mit Ausbau der IT-Infrastruktur ca. 45.000 €).  

Hier ist anzumerken, dass Fördermittel aus Mitteln des Bundes und des Landes (Gigabit) noch nicht geleistet wurden und frühestens Ende 2023 erwartet werden und über die LNI abgewickelt werden. 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass für diese Maßnahme keine Straßenausbaubeträge mehr erhoben werden können. Der pauschalierten Kostenersatz liegt deutlich unter den Beiträgen.  

Die Mehrausgaben betragen gegenüber dem Planwert Stand heute 217.858,08 €. 

Die Maßnahme ist weitgehend abgeschlossen, daher werden bereits Anfang 2023 Restzahlungen von 373.842,92 € zur Zahlung fällig. Wenngleich diese im Haushaltsplan 2023 berücksichtigt werden, sind sie vor Erlass der Haushaltssatzung anteilig kassenwirksam. 

Mehrausgaben Waldkindergarten Pettendorf
Für die Inbetriebnahme des Waldkindergartens waren zum Beginn der Planung 50.000 € vorgesehen. Die erheblichen Kostensteigerungen bei den Materialien (Holzbau) führten zu tatsächlichen Ausgaben in Höhe von 126.317,86 €, wenngleich die bereits getätigten Ausgaben von 70.626,50 € nach Schlussrechnung in 2023 noch in der Planung 2023 abgebildet werden. 

Dennoch - die Fälligkeit der 70.626.50 € Anfang Januar 2023 verursachen in der haushaltslosen Zeit eine entsprechende Deckungslücke.

Zeitliche Verschiebung von Einnahmen

Einnahmeausfall 2022 aus der Veräußerung von Grundstücken im Baugebiet „Solner Breite III“

Durch erhebliche Verzögerungen der Bauleitplanung konnte die anvisierte Veräußerung von gemeindlichen Grundstücken im Baugebiet „Solner Breite III“ im Jahr 2022 nicht durchgeführt werden. Die Einnahmeausfälle betragen 1.000.000 € und sind maßgeblich für die Deckungslücken. 

Erfreulicherweise sind die anfänglichen Verzögerungen bei der Erschließungs- und Bauleitplanung nun weitgehend erledigt, so dass eine Vermarktung und Kassenwirksamkeit der Grundstücksgeschäfte in 2023 als sicher gelten. Die Einnahmen aus den Grundstücksgeschäften werden im Haushaltsjahr 2023 mit 1.500.000 € veranschlagt, die Gesamteinnahmen aus den Grundstücksgeschäften werden in den Jahren 2023 und 2024 - bei einer durch die Gemeinde vermarktbaren Baulandfläche von ca. 8.800 m² - auf insgesamt ca. 3.000.000 € kalkuliert.  

Einnahmeausfall durch entfallene SAB-Leistungen
Durch verschiedene grundsätzlich SAB relevante Maßnahmen der Jahre 2019 ff. sind der Gemeinde Pettendorf nach Abzug der pauschalierten Einnahmen nach KAG ca.  125.000 € entgangen. Derzeit werden die Erstattungsanträge nach Art. 19 KAG für die Maßnahmen Kellerweg und Gartenstraße abgeschlossen, jedoch zeigt sich, dass aufgrund des Regelungsgehalts des Art. 19 KAG hier nur anteilig Kostenersatz für die Planungsleistungen (ca. 20.000 €) geleistet werden kann. Ob aus der aus der Maßnahme „Dorferneuerung Kneiting“ noch größere Einnahmen zu erwarten ist offen. Die Abrechnungen für das gesamte Gebiet ist durchzuführen, so dass der Antrag erst Mitte 2023 gestellt werden kann. 

Verzögerte Fördermittelbereitstellung durch ALE und ELER 
Die Maßnahmen Ausbau Wegeverbindung Gut Tremmelhausen und das Dorferneuerungsmaßnahme „Freizeitgelände Kneiting“ sind geförderte Projekt des ALE Oberpfalz bzw. über die ALE aus ELER-Mitteln gefördert. 

Für die Maßnahme Tremmelhausen sind kurzfristig 256.371 € im Februar 2023 bereitzustellen. Hier sind aufgrund von verzögerten Fördermittelauszahlung des ALE sind aktuell 164.246,71 € ausstehend, die insoweit von der Gemeinde vorfinanziert wurden und erst Ende 2023 erwartet werden können.

Auch für die Dorferneuerungsmaßnahme „Freizeitgelände Kneiting“ wurden 199.608 € investiert. Die Fördermittel (ca. 50 %) sind frühestens Ende 2023 abrufbar. 

Vorzeitiger Abschluss von geplanten Projekten
Insbesondere bei den Straßenbaumaßnahmen zeigte sich durch eine vergleichsweise rasche Umsetzung der Maßnahmen und entsprechender Rechnungsstellung ein hoher Mittelbedarf Ende 2022 und Anfang 2023 auf. 

Die Mehrausgaben konnten bisher noch über die erhöhte Entnahme aus der Rücklage und durch Kassenkredit überbrückt werden. Dies ist jedoch bis zur ersten „großen“ Zahlung der staatlichen Finanzmittel (Einkommenssteuerumlage, etc.) zum 01.05.2023 nicht mehr ausreichend sichergestellt. 

Neue Investitionsvorhaben 
Die Gemeinde Pettendorf wird im Haushaltsjahr 2023 nach aktuellem Planungsstand drei neue größere Investitionsvorhaben umsetzen (müssen). 

Sanierung Kindergarten St. Margareta
Der Kindergarten St. Margareta ist zwingend zu sanieren, da er derzeit nur mit zwei Gruppen statt der in der Bedarfsplanung kalkulierten drei Gruppen betrieben werden kann. Da eine Unterdeckung von 25 Kindergartenplätzen ab 01.09.2023 entstehen würde, wird der sog. Altbau des Kiga St. Margareta ertüchtigt und somit der langfristige Betrieb mit drei Gruppen sichergestellt. Der erforderliche Mittelbedarf beträgt nach aktualisierter Kostenschätzung ca. 250.000 €. 

Neuausstattung IT Gemeinde Pettendorf
Die Neuausstattung der IT-Infrastruktur bei der Gemeinde Pettendorf wird 2023 Investitionen von bis zu 150.000 € nach sich ziehen. Die vorhandene IT ist mehr als fünf Jahre im Einsatz und genügt den Anforderungen an die IT-Sicherheit nicht mehr. Des Weiteren ist der Server bereits jetzt weitgehend ausgelastet. 

Ausbau der IT-Infrastruktur – Vorausleistungen an LNI 
Die kommunale Laaber-Naab-Infrastruktur Gesellschaft LNI GmbH setzt im Auftrag der Kommunen (47 Mitgliedsgemeinden) den Glasfaserausbau um. Es entsteht ein sogenanntes Betreibermodell, d.h. die Infrastruktur bleibt über die LNI im Eigentum der Kommunen. Die LNI baut mit Mitwirkung der Kommunen und der anteiligen Finanzierung der Kommunen das Netz aus. Der Förderanteil beträgt zwischen 80-90%. Das Netz wird gegen geregeltes Entgelt an die Netzbetreiber vermietet. Somit fließen langfristig die investierten Mittel an die LNI GmbH der Gemeinden zurück.

Planung für die Mittelanforderung

Rate
Termin
Höhe in %
Höhe in €
1. Mittelanforderung
31.03.2023
12,5
36.250,00
2. Mittelanforderung
30.06.2023
12,5
36.250,00
3. Mittelanforderung
30.09.2023
12,5
36.250,00
4. Mittelanforderung
31.12.2023
12,5
36.250,00


Dies entspricht in 2023 einem Investitionsvolumen von 145.000 €. 


Haushaltsplanung 2023 und Konsolidierungsmaßnahmen

Die Einnahmensituation wird sich in 2023 verbessern, da sich für 2022 geplante Einnahmen nun auf 2023 verschieben. 

Des Weiteren erwarten werden im Haushaltsjahr 2023 lediglich drei investive Maßnahmen mit höheren Ausgabenansätzen geplant, so dass im Haushaltsjahr 2023 wieder ein stabiler Aufwärtstrend aufgrund einer Ausgabenreduzierung im Vermögenshaushalt vorliegt. Im Verwaltungshaushalt wird weiter mit einer stabilen und positiven Einnahmenentwicklung gerechnet, so dass die Zuführung zum Vermögenshaushalt deutlich über der Mindestzuführung liegen wird.

Weitere Konsolidierung
Im laufenden Haushaltsjahr 2023 werden zusätzliche freiwillige Leistungen weitgehend reduziert. Ausgenommen sind hiervon bereits in 2022 beschlossene Maßnahmen, wie z. B. die Unterstützung des TSV Adlersberg mit einmalig 7.000 €. 

Schuldenstand zum 31.12.2022

Schuldenstand zum Beginn des Haushaltsjahrs 2023 = 4.762.369,50 € 

Schuldenstand zum 31.12.2023

Schuldenstand zum Ende des Haushaltsjahres 2023 = 4.239.859,82 € (ohne Neuaufnahme)

Schuldenstand zum Ende des Haushaltsjahres 2023 = 4.660.011,51 € (mit Neuaufnahme und neuer Tilgung)
Geplante Kreditaufnahme nach Art. 69 Abs. 2 GO 

Die kalkulatorisch benötige Summe zur Finanzierung der Investitionsvorhaben beträgt 500.000 €. Genehmigt werden 425.000 €. Die Rückzahlung des neuen Darlehens soll ab 01.04.2023 erfolgen und soll mit einer Laufzeit von 10 Jahren mittelfristig zurückfinanziert werden. Sondertilgungen sind möglich. Dies würde zusätzlich zur bestehenden Annuität von derzeit € eine Tilgung von ca. 50.000 € jährlich nach sich ziehen. 

Kurzfristiger Bedarf liquide Mittel Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt Februar 2023


Im Februar ergeben sich aus der Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben eine rechnerische Unterdeckung von 325.022 €. Der investive Anteil der Ausgaben beträgt alleine im Februar 296.000 €. 

Laufende investive Maßnahmen mit Ausgabenansatz 2023 (vorläufig) 

Aus bereits laufenden Bauprojekten sind wie eingangs beschrieben nachfolgende Ausgabenansätze erforderlich: 


Daraus werden bis 01.05.2023 ca. 500.000 € zur Zahlung fällig. 

Vorläufige Haushaltsrechnung 2022
Die kamerale Haushaltsrechnung für 2022 bildet das Liquiditätsproblem bedingt ab, da kameral folgendes Ergebnis vorliegt: 

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt beträgt 1.193.120,09 € und liegt somit 249.702,09 € über dem Planansatz. 

Dennoch ergibt sich durch die Ausgabensteigerungen und Einnahmenausfälle im Vermögenshaushalt ein Fehlbetrag von 985.842,67 € vor Rücklagenentnahme. 

Der tatsächliche Rücklagenstand beträgt zum Zeitpunkt 31.12.2022 726.165,72 €. Entsprechend entsteht ein Fehlbetrag von 259.676,95 €, der nach den Regelungen des § 23 KommHV zur Liquiditätssicherung erst im Haushaltsjahr 2024 veranschlagt wird. 

Der Rücklagenstand wird sich bis zum Ende des Haushaltsjahrs 2023 wieder auf einen rechnerischen Bestand von ca. 600.000 € bis max. 700.000 € „erholen“. 

Kassenmittel – Istbestände

Der Kassenbestand (Ist) zum 23.01.2023 beträgt aufgrund der entgangenen Einnahmen aus Grundstücksverkehr und beschriebener Mehrausgaben - 662.119,65 €. 

Die Kassenkredite sind auf 1.102.428 € festgesetzt.

Bis zur ersten Zahlung der Beteiligungsätze aus Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Einkommenssteuersatz sowie der Schlüsselzuweisungen können die notwendigen investiven Ausgaben nicht ohne kurzfristige Kreditaufnahme geleistet werden. 


Bedarf und besondere Dringlichkeit 
Der Kreditbedarf ist dringend und bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2023 im Rahmen des Art. 69 Abs. 2 GO erforderlich.  

Unter Berücksichtigung der Regelung des Art. 69 Abs. 2 GO können Kredite im Regelfall bis zu einem Viertel des durchschnittlichen Betrags der letzten vier Jahre beansprucht werden. In diesem Zeitraum wurden Kredite in Höhe von insgesamt 5.200.000 € aufgenommen, die entsprechend in den Haushaltssatzungen 2019 bis 2022 genehmigt wurden. Beansprucht wurden die Einnahmen aus Krediten im Jahr 2021 in Höhe von 4.390.000 € und 2020 in Höhe von 810.000 €.

Rechnerisch sind des nach h. M. 325.000 €, legt man die festgesetzten Summen fest, sind sogar 418.750 € zulässig. 

In Ausnahmefällen nach Art. 69 Abs. 2 Satz 2 GO ist eine Überschreitung möglich, beantragt werden daher 500.000 €.  

Beantragtes Kreditvolumen
Die Gemeinde Pettendorf beantragte die Genehmigung einer Kreditaufnahme im Rahmen des Art. 69 Abs. 2 Satz 2 GO, Art. 69 Abs. 4 GO in Höhe von 500.000 €. 

Dieser Kreditbetrag überschreitet die Höhe nach Art. 69 Abs. 2 GO Satz 1, wenn die nach h. M. erfolgte Umlegung der Kreditaufnahmen der letzten vier Jahre im arithmetischen Mittel per annum erfolgt: Diese ergibt rechnerisch 5.200.000 € / 4 Jahre *0,25 = 325.000 €. 

Unabhängig davon ist ein Mittelbedarf von 500.000 € nach Art. 69 Abs. 2 Satz 2 GO aufgrund der vorangegangenen Ausführungen begründbar.  

Nachrichtlich - Einnahmen aus Schlüsselzuweisung und Beteiligungsbeträgen in 2023

     42.010 € Umsatzsteuer

2.842.400 € Einkommenssteuer

  223.801 € Einkommenssteuer

1.066.144 € Schlüsselzuweisung


Ausblick auf das HH-Jahr 2023:

Der Haushalt 2023 würde demnach ohne die Kreditaufnahme nach Art. 69 Abs. 2 GO nach vorläufigem Planungsstand mit folgenden Zahlen abschließen: 

Einnahmen/Ausgaben Verwaltungshaushalt: 6.872.812 €
Einnahmen/Ausgaben Vermögenshaushalt: 3.924.202 €

Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt: 902.502 €

Tilgung von Krediten: 522.529 €

Zinsen: 36.124 €

Rücklagenstand 31.12.2023: 194.759 €

Kreditaufnahme: 0 €

Schulden (ohne Neuaufnahme) 31.12.2023:  4.239.859,82 €


Die Änderungen, die durch die Kreditaufnahme entstehen, würden werden sich vss. wie folgt auswirken (gerechnet mit 450.000 €):

Zuführung zum Vermögenshaushalt: ca. 900.000 €

Tilgung von Krediten: ca. 552.000 €

Zinsen: ca. 49.000 €

Rücklagenstand: ca. 600.000 € (Tilgung berücksichtigt)
Kreditaufnahme: 425.000 € (Laufzeit 10 Jahre)

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier und GL Antretter erläutern den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt geplanten Kreditaufnahme in Höhe von 425.000 € im Rahmen des Art. 69 Abs. 2 GO zu. Die Kreditaufnahme steht unter dem Vorbehalt der rechtsaufsichtlichen Genehmigung.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2023 10:27 Uhr