Nutzung erneuerbarer Energien; Antrag der CSU-Fraktion zur Einführung eines kommunalen Förderprogramms für Balkonkraftwerke


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderat, 01.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 01.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom legte Die CSU-Fraktion nachfolgenden Beschlussvorschlag vor:




Vorschlag der Verwaltung zur Umsetzung: 

Zur Beantragung wird ein Formular auf der Homepage bereitgestellt. Die Beantragung erfolgt ausschließlich mit dem Formular, formlose Antrag werden nicht akzeptiert. Die Beantragung muss vor der Beschaffung erfolgen, da ansonsten ein förderschädlicher, vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegen würde. Für die Statuten muss noch eine Förderrichtlinie erarbeitet werden, die auf die Ergebnisse der GR-Diskussion fußen sollte. Ein Vorschlag des Zuschussantrages und der Förderrichtlinien als Diskussionsgrundlage wie folgt: 

Gemeinde Pettendorf

Stand April 2024
Entwurf Zuschussantrag



I.        Antragssteller/-in

Name, Vorname        Telefon tagsüber
Anschrift (Straße, Hausnummer., PLZ, Ort)
E-Mail-Adresse
Eigentümer/in        Mieter/in        Pächter/in

II.        Angaben zum geplanten Objekt

Lage (Straße, Hausnummer)
Gebäude/Wohnungen        Baujahr          

  • Einfamilienhaus        Zweifamilienhaus        Doppelhaushälfte
  • Reihenhaus        Mehrfamilienhaus


III.        Geplante Maßnahmen


Fördergegenstand „Photovoltaikanlagen“
Photovoltaik-Kleinstanlage
(„Balkonmodule“) bis max. 800 Watt

150 Euro/pauschal pro Gebäude 



IV.        Angabe

Bankverbindung
IBAN        BIC
Kreditinstitut
Kontoinhaber


V.        Verbindliche Erklärung des Antragsstellers

Ich/wir versichern, dass ich/wir

  • Eigentümer bzw. Mieter/Pächter bin/sind und das Objekt selbst nutze/n 
  • die Maßnahme vor Antragsstellung noch nicht begonnen habe/n bzw. in Auftrag gegeben habe/n.

Ich/wir erkenne/n an, dass
  • die Maßnahmen erst nach erfolgter Antragsstellung und Bewilligung in Auftrag gegeben bzw. begonnen werden dürfen.
  • Fördermittel nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden können; daraus leitet sich ab, dass kein Rechtsanspruch auf eine Bezuschussung besteht.
  • eine nachträgliche Erhöhung der Zuschüsse nicht erfolgt.
  • bei zweckwidriger Verwendung die Zuschüsse zurückzuzahlen sind, und zwar vom Tage der Auszahlung bis zur Rückzahlung in Höhe von 6 v.H. verzinst.

Ort, Datum        Unterschrift(en)

VI.        Anlagen

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular (vollständig ausgefüllt/unterschrieben)
  • Eigentumsnachweis bzw. Einwilligungsbestätigung Vermieter/Verpächter bei der Installation von PV-Kleinstanlagen („Balkonmodulen“)

Im Bedarfsfall:

  • Nachweis Einverständniserklärung Vermieter/Verpächter bei PV-Kleinstanlagen
  • Maßnahmenbeschreibung Photovoltaikanlage (inkl. Leistung)

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an die antragstellende CSU-Fraktion. Gemeinderat Manz erläutert ausführlich den Antrag. Die vorgeschlagene Begrenzung auf 800 Watt verhindert unnötigen Bürokratismus, da diese Anlagen nach aktueller Rechtslage ohne Eintragung ins Markstammdatenregister betrieben werden dürfen. Durch das Programm soll der Anreiz zum Kauf erhöht werden, dies würde auch dem gemeindlichen Interesse an regionalen Klimaschutzmaßnahmen Rechnung tragen. Gemeinderat Manz führt weiter aus, dass nach aktuell vorliegenden Informationen Solarmodule aus europäischer Produktion bei der Herstellung ca. 40 % weniger CO2-Austoß produzieren. Aus diesem Grund sollte in den Förderrichtlinien der Gemeinde ggf. ein entsprechender Passus aufgenommen werden.   
 
Gemeinderätin Vetter-Löffert lobt den Vorschlag der CSU-Fraktion. Gemeinderat Pengler merkt an, dass er die Einschränkung bezüglich der EU-Herstellung nicht aufnehmen würde, da es gerade bei diesen Produkten häufig schwierig sei, einen entsprechenden Nachweis zu führen. Ebenso sei die Kontrolle durch die Gemeinde zu aufwendig. Bürgermeister Obermeier weist ausdrücklich darauf hin, dass über die Ausführung- und Förderkriterien heute nicht diskutiert werden soll. Es geht um die grundsätzliche Rahmenbedingung, vor allem um die Mittelbereitstellung. Die Ausführungsmodalitäten werden von der Verwaltung erarbeitet. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem kommunalen Förderprogramm für Photovoltaikkleinstanlagen (Balkonmodule) für den Zeitraum ab 01.02.2024 bis 31.12.2024 zu. Die Verwaltung wird beauftragt für das Programm im Haushaltsjahr 2024 Mittel in Höhe von 6.000 € bereitzustellen.  Eine Verlängerung des Programms bedarf der Zustimmung des Gemeinderates. Verwaltung wird beauftragt die Ausführungsmodalitäten zu erarbeiten. 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.08.2024 11:46 Uhr