Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Grafenhof" sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan des Markt Lappersdorf; hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Fachstellen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Gemeinderat, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 07.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Lappersdorf hat in seiner Sitzung vom 08.08.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Grafenhof“ sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) beschlossen. 

Die vom Planungsbüro Altmann Ingenieurbüro GmbH & Co. KG, Pommernstraße 20, 93073 Neutraubling, ausgearbeiteten Entwurfsplanungen in der Fassung vom 16.01.2024 wurden in der Sitzung des Marktgemeinderates am 16.01.2024 gebilligt. In gleicher Sitzung wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

Der Markt Lappersdorf möchte mit der Bauleitplanung neben den politischen Forderungen, den vor Ort benötigten Energie- und Strombedarf auch vor Ort zu erzeugen, zu nutzen und damit unabhängig von nationalen und internationalen Energieimporten zu sein, auch einen weiteren Schritt in Richtung unabhängige Energieversorgung gehen. 

Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird die Gemeinde Pettendorf um Stellungnahme zur oben genannten Bauleitplanung gebeten. Soweit bis spätestens 13.03.2023 keine Rückäußerung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmende öffentliche Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und durch die 6. Änderung des Flächennutzungsplans wahrzunehmende Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2024 16:21 Uhr