Der Bauausschuss befasste sich bereits mit einer Bauvoranfrage zu diesem Vorhaben in seiner Sitzung vom 16.11.2023 und beschloss, dieser sein Einvernehmen zu erteilen. Zwischenzeitlich wurde der beantragte Vorbescheid (S43-2023-1347 vom 13.05.2024) mit folgenden Nebenbestimmungen erteilt:
Auflagen des Bauamtes:
- Das Vorhaben ist nach dem beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen amtlichen Lageplan zu situieren.
- Für das Vorhaben ist im Baugenehmigungsverfahren ein naturschutzfachlicher Ausgleich, z.B. eine Eingrünung nachzuweisen. Der Ausgleich ist vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg (Fachkraft für Naturschutz) abzusprechen.
- Das Gebäude ist in Bauweise E zu errichten. Als Dachform ist ein Flachdach (begrünt) zu wählen. Das Gebäude ist in Holzkonstruktion mit Holzverschalung zu errichten.
- Die erforderlichen Abstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
- Die Stellplätze sind nach Garagenstellplatzverordnung zu planen und zu erstellen.
Auflagen der fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft:
- Die Abwasserbeseitigung und die Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers von den Dach- und befestigen Flächen ist anhand eines Entwässerungsplanes bzw. einer Erläuterung aufzuzeigen.
- Weiteren ist aufzuzeigen, ob mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird.
Zum Antrag auf Baugenehmigung vom 11.06.2024:
Der nun vorgelegte Antrag auf Baugenehmigung beinhaltet den Anbau einer Physiotherapiepraxis in den Ausmaßen 5,23/7,45 x 10,06 m mit einem begrünten Flachdach. Mit Schreiben vom 11.06.2024 zum Bauantrag wurde erklärt, dass der erforderliche Entwässerungsplan und der Freianlagenplan bereits beauftragt wurden und nach Vorlage nachgereicht werden.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Gemeindeverbindungsstraße „Zur Alten Mühle“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind durch die jeweiligen Hauptleitungen gesichert, die erforderlichen Anschlüsse sind noch zu erstellen.
Stellplatzbedarf:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung in Verbindung mit der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) ist für das Vorhaben ein Stellplatzbedarf von 2 Stellplätzen für die gewerbliche Einheit (§ 20 Satz 2 GaStellV i.V.m. Anlage Nr. 2.1 zur GaStellV = 1 Stellplatz je 40 m² NF) zu führen. Aus den vorgelegten Unterlagen ist die Situierung der Stellplätze nicht ersichtlich, dies ist bis zur Inbetriebnahme nachzuweisen.
Abstandsflächen:
Der geforderte Abstandsflächenplan wurde beigefügt, ist aus Sicht der Gemeinde aber nicht stimmig, da es keine ½-Regelung mehr im Abstandsflächenrecht gibt. Dies ist jedoch für die Genehmigung nicht relevant, da sich die angrenzende Fläche Fl.Nr. 119, Gemarkung Kneiting (Weg, Grünfläche) im Eigentum der Gemeinde befindet (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO).
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.