Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungs- und Grünordnungsplan "Lappersdorf Ortsdurchfahrt Süd" des Markt Lappersdorf;
hier: Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Gemeinderat, 10.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Mail vom 04.09.2024 teilte der Markt Lappersdorf mit, dass der ursprüngliche Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans aufgrund der Stellungnahmen, die durch die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, geändert bzw. ergänzt werden musste. Damit ist eine erneute Offenlegung nach § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.
In der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 5. August 2024 wurde der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Lappersdorf Ortsdurchfahrt Süd“ gebilligt und der Beschluss zur erneuten Offenlegung gefasst.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird nun die Gemeinde Pettendorf um Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf gebeten. Dabei wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden können. Soweit bis spätestens 14. Oktober 2024 keine Rückäußerung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplan nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Des Weiteren dürfen wird darüber informiert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach §4a Abs. 3 i. V. m. §3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11. September 2024 bis einschließlich 14. Oktober 2024 stattfindet. Hierauf wurde durch ortsübliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt am 1. September 2024 hingewiesen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt erneut fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch das o.g. Bauleitplanverfahren nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.11.2024 10:03 Uhr