Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 79 "Seefeldstraße", Gemeinde Sinzing;
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Gemeinderat, 10.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 21.08.2024 den Entwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 79 Allgemeines Wohngebiet „Seefeldstraße" in Eilsbrunn in der Fassung vom 21.08.2024 für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wird die Gemeinde Pettendorf von der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Sofern von Seiten der Gemeinde Pettendorf Belange wahrzunehmen sind oder Anregungen und Äußerungen vorgebracht werden, wird um Zusendung der Stellungnahme bis spätestens 25.10.2024 gerne per Mail an: bauleitplanung@sinzing.de gebeten. Sollte bis zu diesem Termin keine Äußerung vorliegen, wird davon ausgegangen, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden.
Der Bebauungsplan-Entwurf ist im Anhang RIS ersichtlich, weitere Planunterlagen können unter
eingesehen werden.
Der Gemeinderat befasste sich bereits am 21.12.2023 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Bebauungsplan und stellte fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die vorgelegte Planung Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.11.2024 10:03 Uhr