Vollzug Baugesetzbuch;
Beratung und Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für Fl.Nr. 550 und 550/1 Tfl., Gemarkung Schönhofen, Markt Nittendorf
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Gemeinderat, 05.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktrat Nittendorf hat in seiner Sitzung vom 16.07.2024 beschlossen, eine Einbeziehungssatzung für den Bereich der Fl.Nr. 550 und eine Teilfläche der 550/1, jeweils Gemarkung Schönhofen aufzustellen. In der Sitzung vom 15.10.2024 wurde der Entwurf gebilligt und die Auslegung beauftragt. Mit Hilfe der Einbeziehungssatzung soll eine Außenbereichsfläche dem Innenbereich zugeordnet werden.
Die Stellungnahme zur geplanten Einbeziehungssatzung kann bis zum 10.01.2025 an den Markt Nittendorf übersandt werden. Sollte bis dahin keine Rückantwort eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass zu
den Planungen keine Einwände vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Zeit vom 02.12.2024 - 10.01.2025 stattfinden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Aufstellung der im Sachverhalt genannten Einbeziehungssatzung nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.03.2025 08:02 Uhr