Vollzug Baugesetzbuch; Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes "Westlich der Dachgred" vom 30.01.1974 und der 1. Änderung vom 30.01.1995, Markt Nittendorf hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Gemeinderat, 05.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 12. Gemeinderat 05.12.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Marktrat Nittendorf hat in seiner Sitzung vom 21.11.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Westlich der Dachgred" vom 30.01.1974 und die 1. Änderung des Bebauungsplanes vom 30.01.1995 im Ortsteil Undorf aufzuheben.

Die Festsetzungen des damaligen Bebauungsplanes sind nicht mehr zeitgemäß. Zudem sind nahezu alle Parzellen bebaut, weshalb eine städtebauliche Notwendigkeit zur bauleitplanerischen Regelung nicht mehr erforderlich ist. Zukünftige Bauvorhaben sollen nach § 34 BauGB beurteilt werden. Zusätzlich ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes über einen Teilbereich des bisherigen Geltungsbereiches geplant.
Die frühzeitige Beteiligung fand im Januar/ Februar 2024 statt. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen fand im März 2024 statt.

Die Stellungnahme zur geplanten Aufhebung des Bebauungsplanes kann bis zum 10.01.2025 an den Markt Nittendorf übersandt werden. Sollte bis dahin keine Rückantwort eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass zu den Planungen keine Einwände vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Zeit vom 02.12.2024 - 10.01.2025 stattfinden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Aufhebung des Bebauungsplanes „Westlich der Dachgred“ nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.03.2025 08:02 Uhr