Antrag auf Isolierte Befreiung: Errichtung eines Carports und eines Zaunes auf Fl.Nr. 173, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 11 im Baugebiet "Am Weingert" (Bettoweg, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Bauausschuss, 18.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 6. Bauausschuss 18.06.2015 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Antrag vom 10.06.2015, eingegangen am 11.06.2015, wird für die Errichtung eines Carports und eines Zaunes die isolierte Befreiung von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

1. Carport: Abweichung von der zeichnerischen Festsetzungen hinsichtlich der Baugrenzen und des vorgeschriebenen Stauraumes, beantragt ist ein Stauraum von 1,00 m zur Straßenkante.

2. Zaun: Abweichung von den textlichen Festsetzungen zur Höhe des Zaunes (max. 1,00 m) auf 1,40 m (nur straßenseitig).

Begründet werden die beantragten Befreiungen wie folgt:

Carport: Durch das hängige Grundstück würden bei Einhaltung der Baugrenzen unnötige Kosten für Aushub etc. anfallen. Zudem kann dadurch eine  relativ ebene Zufahrt gewährleistet werden. Die Einhaltung des vorgegebenen Stauraumes wird aufgrund der offenen Bauweise des Carports und der Lage am Ende der Straße für nicht erforderlich gehalten.

Zaun: Der erhöhte Zaun dient in erster Linie, sowohl an der Bürgersteigseite zur Hauptstraße als auch an der Westseite zum gemeindlichen Treppenabgang, als Absicherung des Fußgängerverkehrs. Da das Grundstück sehr große Höhenunterschiede aufweist, erachten wir dies auch aus haftungsrechtlichen Gründen für erforderlich. Nachdem das gemeindliche Geländer eine Höhe von 1,25 m hat, ist die Fortsetzung mit 1,40 m als eher geringe Abweichung zu betrachten.


Stellungnahme Bauverwaltung:
Das an der Hauptstraße angrenzende Geländer der Gemeinde weist lt. Ausschreibung 2014 eine Höhe von 1,25 m auf. Es ist daher durchaus vertretbar, einer Höhe von 1,40 m zuzustimmen, zudem der Zaun auch eine Art Absturzsicherung für die Allgemeinheit in diesem Bereich darstellt.

Dem beantragten Stauraum von 1,00 m kann ebenfalls zugestimmt werden, da sich durch den Carport am Ende der Straße/Wendehammer keine Sichtbehinderungen ergeben können. Dies wurde z.B. auch in Schwetzendorf (Kapellenweg) so praktiziert.

Diskussionsverlauf

Im Bauauschuss besteht Einvernehmen darüber, dass ein Gespräch mit dem Eigentümer geführt werden sollte, den Zaun entlang der Hauptstraße entsprechend der Ausführung (Material-, Gestaltung- und Farbgebung) des gemeindlichen Geländers herzustellen. Bürgermeister Obermeier sichert zu, die notwendigen Gespräche zu führen. Im Bauausschuss besteht in der Diskussion ein klarer Konsens darüber, dass für das Geländer entlang des Gehweges in Richtung Bettoweg Einvernehmen mit dem Antrag besteht. Gleiches gilt für den geplanten Carport. Für das Geländer entlang der Hauptstraße sollte die Entscheidung zurückgestellt werden, da zuerst die Gespräche mit den Bauherren bezüglich der Ausführung geführt werden müssen.

Bürgermeister Obermeier stellt aus diesem Grund die nachfolgenden Beschlussempfehlungen zur Abstimmung:

Beschluss

Der Bauausschuss stellt fest, dass aus städtebaulichen Gründen der Errichtung des Carports nichts entgegensteht und Erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

6 : 0 Stimmen

Der Bauausschuss stellt fest, dass aus städtebaulichen Gründen der Errichtung des Zauns am Gehweg in Richtung Bettoweg nichts entgegensteht und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Baubauungsplans einverstanden. Zur Gestaltung und baulichen Ausführung des Zauns entlang der Hauptstraße sind seitens der Gemeinde noch Verhandlungen mit dem Bauherrn bezüglich der gestalterischen Anpassung seines Geländers an das angrenzende Geländer durchzuführen. Die Entscheidung für diesen Abschnitt wird daher zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2015 09:46 Uhr